Betrügerischer eBay-Händler vor Gericht

Ein eBay-Betrüger, der im Januar in der Nähe von Stettin in Polen verhaftet und im März nach Deutschland ausgeliefert worden war, steht seit Montag dieser Woche vor dem Landgericht in Darmstadt. Hier muss er sich vor Gericht verantworten, weil er europaweit 4.500 Verbraucher um mehrere hunderttausend Euro betrogen haben soll. Der 37-jährige Mann soll über die Online-Plattform eBay Computerteile angeboten, die bestellte und im Voraus bezahlte Ware jedoch nicht ausgeliefert haben. In Darmstadt wird vorerst nur über 74 Fälle mit einem Schaden von 22.700 Euro verhandelt. Zu Prozessbeginn schwieg der 37-Jährige jedoch zu den Vorwürfen des gewerbsmäßigen Betruges. Der Beschuldigte war Geschäftsführer einer Firma aus dem südhessischen Dreieich und soll bei eBay erst einmal nur kleinere Artikel offeriert und dann auch einwandfrei ausgeliefert haben. Dadurch hat er eine gute Kundenbeurteilung erhalten. Laut Anklage bot er dann Ende des Jahres 2007 hochpreisigere Waren an, lieferte diese aber nie aus. Es häuften sich dann die Beschwerden von betrogenen eBay-Verbrauchern. Der 37-Jährige floh in seine Heimat Polen, hob aber vorher 430.000 Euro ab, Geld das bislang nicht auffindbar ist. Nach Aussagen der Darmstädter Staatsanwaltschaft liegen augenblicklich 1.500 Strafanzeigen gegen den Polen vor. Über 4.000 Geschädigte haben vom Unternehmen eBay Schadenersatz von insgesamt mehr als 400.000 Euro erhalten, so eine Sprecherin des Gerichtes. Ein weiterer Haftbefehl gegen den 37-Jährigen, in dem es um weitere 350 Betrugsfälle mit einem Schaden von je 200 Euro geht, wurde an die polnischen Ermittler weitergegeben. Der Beklagte hat am Montag das Angebot des Landgerichtes abgewiesen, diese Betrugsfälle nachträglich in das aktuelle Verfahren aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft wollte auf den Handel nur eingehen, wenn der beschuldigte Pole den entstandenen Schaden zirka 480.000 Euro entrichtet hätte. Die deutschen Ermittlungsbehörden können die 350 Fälle nur dann vor Gericht bringen, wenn Polen die Genehmigung erteilt, denn nach geltendem EU-Recht darf ohne die Billigung der polnischen Nachbarn, der 37-jährige in Deutschland nicht vor Gericht gebracht werden, erklärte die Richterin Barbara Bunk. 4 weitere Verhandlungstage sind angesetzt, der nächste Termin findet am 1. September statt.