eBay Frankreich verschärft Registrierung gewerblicher Händler

Der französische Online-Marktplatz eBay hat Verschärfungen hinsichtlich der Validierung der Identität gewerblicher Händler angekündigt. Gewerbliche Verkäufer müssen ab demnächst offiziell nachweisen, dass sie als Gewerbetreibende bei eBay im französischen Handels- und Gesellschaftsregister registriert sind. In Frankreich müssen sämtliche natürlichen und juristischen Personen, die ein Gewerbe betreiben, in diesem Register eingetragen werden.

eBay wird die Verkäuferinformationen gegenprüfen, die beim Registre du Commerce et des Sociétés (Handels- und Gesellschaftsregister) angegeben sind. All diejenigen, die eBay bei dieser Dienststelle nicht ausfindig machen kann, müssen ein offizielles Einschreibungsdokument mit einer Kopie ihres Ausweises vorlegen. Die Validierung muss bis zum 30. Oktober abgewickelt worden sein oder innerhalb von 30 Tagen, nachdem eBay die entsprechenden Händler darauf aufmerksam gemacht hat. Alle eBay-Händler, die bis zum 30. Oktober den Verifizierung-Prozess nicht abgeschlossen haben, dürfen auf eBay keinen Handel mehr betreiben.

Sich neu registrierende Verkäufer müssen ab dem 6. Oktober vor dem Einstellen von Waren die geforderten Nachweise erbringen. Für eBay Frankreich ist es einfacher als für andere Online-Marktplätze, diese Registrierung durchziehen, da die notwendigen Daten der Händler schon bei einer staatlichen Institution hinterlegt sind. Man wird abwarten müssen, welche eBay-Seiten dem Beispiel Frankreichs folgen werden.