Der Streit zwischen eBay und Tiffany geht in die nächste Runde

Der amerikanische Schmuckkonzern und Luxusgüter-Hersteller Tiffany hat Berufung gegen ein Mitte Juli ergangenes Gerichtsurteil eingelegt, dass das Online-Auktionshaus eBay von einer grundsätzlichen Haftung für das Einstellen von nachgemachten Markenartikeln befreit.

Wie die Richter am “United States District Court for the Southern District of New York” feststellten, könne es nicht ursächlich die Angelegenheit von eBay sein, die Einhaltung von Markenrechtsansprüchen zu überwachen, sondern diese sollten von den Firmen wie Tiffany selbst überprüft werden.

Tiffany hatte eBay schon 2004 verklagt, nachdem der Luxusgüter-Hersteller herausfand, dass es sich bei drei Viertel der bei eBay angebotenen Tiffany-Produkte um Plagiate handelte. Daraufhin wollte der Schmuckkonzern eine gerichtliche Verfügung erreichen, die eBay zur Prüfung der Offerten zwingt. Richter Richard J. Sullivan erwog jedoch, dass allein die Kenntnis darüber, dass Markenverletzungen auf den eBay-Webseiten vorkommen können, eine solche Verfügung nicht begründe.
Mit der neuerlichen Eingabe beim “United States Court of Appeals for the Second Circuit” will Tiffany nun erreichen, dass die Bezirksgerichtsentscheidung für nichtig erklärt wird.

Der Tiffany-Rechtsanwalt Patrick Dorsey erklärt: „Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung rechtlich nicht haltbar. Sobald eBay Kenntnis davon hat, dass auf ihren Seiten in großem Stil mit gefälschten Markenprodukten gehandelt wird, muss das Unternehmen gezwungen werden können, diese Vorgänge zu untersuchen und Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern und Rechteinhabern einzuleiten.“

Das Unternehmen eBay hingegen erklärt, dass man, sobald ein Verdachtsmoment entstünde, sofort reagieren würde und die nachgemachten Artikel von der Online-Plattform entferne. Zudem beklagt sich eBay darüber, dass Tiffany von sich aus nicht hinreichend mit eBay zusammenarbeite, da sich der Markenartikel-Hersteller nicht genügend an den Schutzprogrammen des Online-Auktionshauses beteilige. eBay schreibt in einer Firmenmitteilung: „Die Entscheidung Tiffanys, den Rechtsstreit fortzuführen, trägt nichts zum Kampf gegen Produktfälschungen bei”.