Kampf der internationalen Zenzur mit dem EU Global Online Freedom Act

Mit dem „EU Global Online Freedom Act“, einer geplanten Richtlinie von einer Gruppe von 8 Abgeordneten der 4 großen Parteien im EU-Parlament, wollen die Abgeordneten den Kampf gegen die internationale Internetzensur aufnehmen. Vorgesehen ist unter anderem eine schwarze Liste, die jährlich erstellt werden soll und in denen die Länder aufgelistet sind, die das Internet mit einer Zensur belegen.

Der Vorschlag sieht vor, dass als Konsequenz aus der Zensur, die EU in der Folge den Handelsverkehr mit den aufgeführten Staaten einschränkt. Außerdem sollen 20 Millionen Euro jährlich aufgewandt werden, um Anti-Zensurtools zu entwickeln und diese entsprechend zu verbreiten. Das Konzept ist auch dahingehend erweitert worden, dass in den jährlichen Bericht der EU auch die globale Menschenrechts-Situation mit aufgenommen wird. Damit soll dann eine Beurteilung der Online-Freiheit in den verschiedenen Ländern dargestellt werden und dabei Faktoren wie allgemeine Verfügbarkeit von Netzzugängen und Zensur von Internetinhalten durch die Regierung dargelegt werden. Eva Lichtenberger und Frithjof Schmidt, 2 Grünen-Abgeordnete zeichnen sich für den deutschsprachigen Raum verantwortlich.

Über die oben genannten Punkte hinaus, wollen die EU-Parlamentarier sich dabei konkret für den Aufbau eines eigenen Büros für globale Internetfreiheit im Bereich der Außenbeziehungen der Europäischen Union einsetzen. Hier soll eine weltweite Strategie zum Kampf gegen Internet-Zensur der einzelnen Nationen erarbeitet werden, als Unterstützung für den EU-Rat und das Parlament.

Kritisiert werden zur Zeit hauptsächlich, Staaten wie Tunesien oder Usbekistan, Ägypten, Burma, Iran, Kuba, Saudi-Arabien und Syrien und natürlich auch wie mehrfach schon berichtet China. Gegenüber pressetext erklärt Clothilde Le Coz, Asien-Expertin von der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG): „Ein Nutzer, der sich in einem chinesischen Internetcafe ins Netz einloggt, erhält im Schnitt alle 30 Minuten eine Einblendung, die ihn darauf aufmerksam macht, dass er überwacht wird. Im Umgang mit dem Medium während der Olympischen Spiele hat die chinesische Führung deutlich ihre Strategie gezeigt. Übergeordnetes Ziel der chinesischen Führung sei es, eine objektive Berichterstattung zu verhindern.“

Zusätzlich zu den schon genannten Exportbeschränkungen sind weitere Anregungen: Betreiber von Suchmaschinen oder Anbieter von Inhalten aus der EU dürfen keine physischen Computerbestandteile in Zensurländer haben, auf der für ihre Dienste wichtige Daten aufbewahrt werden. Persönliche Userdaten sollen daneben ausschließlich zu legalen Strafverfolgungszwecken an solche Länder übermittelt werden dürfen. Unter gar keinen Umständen dürfe dadurch ein Vorgehen gegen Nutzer unterstützt werden, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. In dem Entwurf heißt es weiter, dass eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen zivil- aber auch strafrechtliche Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen.