Vorsicht bei Privat-Veröffentlichungen im Internet
US-amerikanische Richter nutzen, um ein objektives Strafmaß der Beschuldigten festlegen zu können, mitunter online publizierte Informationen. So geschehen in drei aktuellen Fällen zum Nachteil der Beklagten.
In den bekannt gewordenen Fällen ging es jedes Mal um jugendliche Autofahrer, die in Verkehrsunfälle verwickelt waren und das unter Alkoholeinfluss. Bei allen 3 Jugendlichen haben sich die Juristen die Facebook- oder MySpace-Veröffentlichungen der Beklagten angeschaut. Dort fanden sie Fotos, die nicht unbedingt für die Angeklagten sprachen.
So entdeckten sie unter anderem ein Foto eines jungen Beklagten, der bei einem dieser Unfälle eine Frau schwer verletzt hatte, schon 2 Wochen später im Inhaftierten-Kostüm, feiernd auf einer Halloween-Party. Da der Staatsanwalt und der Richter der Meinung waren, dass die Bilder beweisen, dass der Fahrer uneinsichtig sei, wurde er zu 2 Jahren Haft verurteilt.
Gerade in den USA haben Richter häufiger puritanische Wertansätze und dann können solche Online-Auftritte die entsprechenden Urteile sehr stark beeinflussen. Daher raten Anwälte ihren Klienten oftmals, Blogs und andere persönliche Mitteilungen im Fall einer Anklage lieber offline zu nehmen.
Doch auch in Europa ist kann man nicht ausschließen, dass die Online-Informationen unter Umständen gegen einen verwendet werden. So erkundigen sich schon viele Personal-Chefs vorab im Internet über einen eventuellen zukünftigen Mitarbeiter.
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