Neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen
Ab heute den 15. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen.
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten.
Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten.
Hinweis: Hunde und Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten, gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke, Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.
Den neuen Grundsatz und weitere Details finden Sie hier.
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