Nachlese zum Schadensersatz-Urteil gegen eBay

Vor einem französischen Gericht wurde eBay zu einer Zahlung von 38 Millionen Euro verurteilt. Die französische Zeitung Le Monde titelt dazu: „eBay wird gezwungen sein Business-Modell zu ändern.“

Was aber in fast allen Berichten keine Erwähnung fand ist der Fakt, dass es eBay ebenso verboten wurde, vier Parfum-Marken auf dem Online-Marktplatz anzubieten. Kenzo, Guerlain, Dior und Givenchy, allesamt zur LVMH-Gruppe gehörend, dürfen nicht mehr dargeboten werden.

Aber es ging dabei nicht um  gefälschte Produkte, sondern darum, dass der offizielle Vertriebsweg über eBay nicht eingehalten wird. Das Gericht urteilte, dass das Wissen eines Spezialisten dafür notwendig sei, um diese Waren anzubieten. Genau wie Lancôme eBay und nicht autorisierte Händler verklagte, weil sie Lancôme-Produkte ohne Kenntnisse verkauften.

Über die Sinnhaftigkeit dieses Urteils lässt sich trefflich streiten. Wir sprechen hier von Parfum, die jeder in irgendwelchen Drogeriemärkten kaufen kann und nicht von Arzneimitteln, bei denen Spezialkenntnisse vorhanden sein müssen, um diese zu veräußern. Es handelt sich hier schlichtweg um eine Handelsbeschränkung seitens der Hersteller, die eigentlich durch das europäische Gesetz verboten werden müsste. Was macht man wenn man einen Duft geschenkt bekommt und diesen nicht „riechen“ kann – auf eBay anbieten – geht nicht mehr, denn das französische Gesetz sieht dieses als illegal an… .

Das Urteil protegiert nur die Hersteller, die nun weiterhin ihre Preise so hoch ansetzen können wie sie möchten, um einen realen Wettbewerb zu vermeiden.

Auf eBay Ink hat eBay ein Statement veröffentlicht, in dem die Verantwortlichen erklären, dass das Urteil, „wettbewerbswidrige kommerzielle Praktiken unterstützt und diese auf den Schultern der Verbraucher ausgetragen werden. Wir glauben, dass dieses Urteil nicht nur für uns ein Schaden ist, sondern auch für die Verbraucher und kleinere Händler, die online verkaufen. Daher werden wir auch in Berufung gehen“.

Der Versuch die Gerichtsentscheidung dazu zu missbrauchen zwei unterschiedliche Dinge miteinander zu vermischen und Verkäufe zu unterbinden, macht deutlich, dass bestimmte Hersteller auf diesem Wege versuchen, die Kontrolle über den Markt und den Vertriebsweg zu verfestigen. Es ist aber sehr wichtig, die beiden Dinge separat zu beleuchten, weil sie verschiedenartig gelagert sind:

Plagiate zerstören das Vertrauen der Käufer in eBay, Sonderangebote von Markenartikeln hingegen bringen die Käufer erst auf den Online-Marktplatz. Natürlich wollen die Händler keine Plagiate auf eBay, und eBay sollte ruhig noch mehr dagegen vorgehen. Sie sollten aber auch gegen Hersteller vorgehen, die nur die Kontrolle des Marktes als ihr Ziel ansehen.

Vielleicht wird durch das diese Woche veröffentlichte Dokument der EU hieran jetzt endlich gearbeitet.