eBay und Schweizer BAK unterzeichnen Abkommen
Der Online-Marktplatz eBay und das Schweizer Bundesamt für Kultur (BAK) unterzeichneten am Mittwoch, den 18. Juni eine Erklärung, die den unzulässigen Handel mit archäologischen Kulturgütern im World Wide Web stoppen soll. Dank des KGTG (Kulturgütertransfergesetz), das seit dem Jahr 2005 in Kraft ist, konnte diese Vereinbarung getroffen werden.
Das Gesetz soll den illegalen Handel verhindern und gegebenenfalls für entsprechende gerichtliche Schritte sorgen.
Das Bundesamt für Kultur hingegen sieht seine Prioritäten in der Verleihung von Preisen und Auszeichnungen. Besonders wichtig wird in den kommenden Jahren vor allem die Umsetzung der beiden UNESCO-Konventionen zur kulturellen Reichhaltigkeit und zur Bewahrung des ideellen Kulturerbes sein.
Da Online-Auktions-Plattformen in der letzten Zeit immer häufiger Umschlagplatz für illegale Kulturgüter wurden,
hat sich eBay in der unterschriebenen Absichtserklärung bereit erklärt, in einer 3 Monate dauernden Testphase ausschließlich archäologische Kulturgüter zur Abgabe anzunehmen, die über einen Berechtigungsnachweis verfügen.
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