Verkauf von Promo-CDs bei eBay ist rechtmäßig

Ein bundesstaatliches Gericht (U.S. District Court Judge S. James Otero) hat das Recht des eBay-Verkäufers Troy Augusto bekräftigt, Promo-CDs, die aus einem Second-Hand-Store stammen, auf dem Online-Marktplatz eBay verkaufen zu dürfen. Vertreten wurde Augusto, durch die Electronic Frontier Foundation (EFF), die die Entscheidung heute auf ihrer Webseite veröffentlicht gehat. Die EFF ist eine nichtstaatliche Organisation, die sich mit den Bürgerrechten im Cyberspace beschäftigt.Der Fall des Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf dem Online-Marktplatz eBay verkauft hatte, geht seit dem September 2007 durch die Presse. Die Universal Music Group (UMG) hatte Anklage erhoben, weil Augusto bei eBay in 26 Auktionen Promotion-CDs angeboten hatte.

Im Rahmen des Prozesses sagte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD gelte ebenso als nicht genehmigte Verbreitung. Die in Amerika geltende First Sale Doctrin, die in Deutschland etwa dem Erschöpfungsgrundsatz entspricht, besagt, dass eine Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Reproduktion nur so lange gilt, bis sie einmal gesetzmäßig verbreitet wurde. Russell Frackmann jedoch sah dieses im Fall Augusto nicht gegeben, da Augusto die CDs nicht von dem Musikkonzern erworben hätte.

UMG ist der Meinung, dass die Rechte an den Promotion-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen UMG bleiben, da die Abnehmer nur eine Genehmigung zur Nutzung der CDs hätten.

Das Urteil des Richters hingegen entkräftete die Ansicht der UMG Anwälte: “Die Klage der UMG wird abgewiesen, da die Promo-CDs als Geschenke von der UMG verteilt werden… . Sie werden an Tausende von Personen verschickt, ohne Erwartung seitens der UMG, dass sie die CDs zurück erhalten. Die in Amerika geltende „First-Sale Doctrin“ besagt, dass in dem Moment, in dem ein Rechteinhaber eine Kopie eines Buches, einer CD oder DVD verkauft oder verschenkt, ist der Empfänger berechtigt diese weiter zu veräußern, ohne zusätzliche Erlaubnis des Rechteinhabers.”