Erkennbare Plagiate müssen bei Internetauktionen sofort entfernt werden

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil (Az: I ZR 73/05 vom 30. April 2008) entschieden, dass die Online-Plattform Ricardo den Verkauf von Fälschungen aktiv abstellen muss. Das heißt, eindeutig als Fälschungen erkennbare Markenartikel müssen sofort von der Plattform entfernt werden.

Damit bestätigten die Richter das Urteil vom April 2007, bei dem sie bereits eBay verpflichteten „technisch mögliche und andere ausführbare Schritte” zu ergreifen, damit Plagiate nicht im Internet offeriert werden können. Den Internet-Auktionshäusern dürfen jedoch laut BGH keine ungebührlichen Prüfungspflichten aufgebürdet werden, die deren gesamtes Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Die Entscheidung der Richter in Karlsruhe gilt außerdem nur bei Angeboten „im geschäftlichen Verkehr”, also von Kunden, die wiederholt Artikel auf der Plattform zur Auktion anbieten.

Nun fordert das BGH selbiges von Ricardo. Der Hersteller Rolex klagte gegen Ricardo, da auf deren Plattform Rolex-Uhren dargeboten wurden, die ausdrücklich als Nachahmungen gekennzeichnet waren, mit „Edelreplika” und „perfekt geklont”.
Nach dem neuerlichen Urteil müssen diese Plagiate unverzüglich gesperrt werden, sobald das Auktionshaus darauf aufmerksam gemacht wurde. Zudem müssen die Betreiber generell auch Vorkehrungen dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.