800-qm-Verkaufsflächenregelung im Handel in NRW: Verwerfungen zwischen den Einkaufslagen

Das EHI hat in einer Stichprobe in drei Städten in NRW die Quote der geöffneten Ladengeschäfte in den zentralen Einkaufslagen der Innenstädte ermittelt. Von den insgesamt ca. 400 Handelsunternehmen hatten am Mittwoch, 22.04., knapp 76 Prozent wiedereröffnet. Die geltende Größenbeschränkung auf 800 qm Verkaufsfläche wirkt sich dabei deutlich auf die Quote je Einkaufsstraße und Branche aus.

Verschiedene Öffnungsquoten

In Neuss sind aufgrund des eher kleinstrukturierten Handelsbesatzes auf der Krefelder Straße bis hin zum Markt 89 Prozent der Läden offen. Dagegen finden sich auf den Einkaufsmeilen in Köln – deutschlandweit regelmäßig am meisten frequentiert – Hohe Straße und Schildergasse nur 53 Prozent offene Geschäfte. Speziell die großen von Filialisten betriebenen Flächen über 800 qm bleiben geschlossen. Bielefeld bewegt sich dabei im Mittelfeld.

Branchenspezifische Unterschiede

Die Schwankungen zwischen den Branchen sind deutlich geringer. Textil- und Schuhhändler haben nur zu rund 70 Prozent offen. Oftmals sind hier großflächige Geschäfte vorzufinden, die in normalen Zeiten durch breite Sortimente und großzügige Präsentationen zum Konsum einladen, aber nun geschlossen sind. Da diese Branchen zwischen 40 – 50 Prozent der Geschäfte stellen, ziehen sie den Gesamtdurchschnitt deutlich herunter. Lebensmittelgeschäften haben zu 90 Prozent geöffnet, lediglich Spezialitätengeschäfte wie Chocolatiers oder Käsefachgeschäfte haben nicht geöffnet. Telekommunikationsanbieter oder auch Schmuck- und Uhrenhändler haben eine hohe Öffnungsquote von knapp unter 80 Prozent. Hier wirkt die kleinteilige Struktur der Anbieter in diesen Branchen.

Schutz von Personal und Kundschaft

Die 800-qm-Beschränkung wirkt offensichtlich. Großflächige Geschäfte und Einkaufslagen, die großflächige Geschäfte beherbergen, bleiben geschlossen. „Es ist aus gesundheitlicher Sicht aber unklar, warum Großflächen hier schlechter gestellt werden“, hinterfragt Marco Atzberger, Geschäftsleitung im EHI, „denn auch bzw. gerade Großflächen können Abstandregeln umsetzen. Insofern ist die Entscheidung aus NRW zu begrüßen, ab nächsten Montag, auch Geschäften mit größerer Verkaufsfläche die Öffnung zu erlauben, wenn diese auf 800 qm eingeschränkt wird. Der Schutz von Kunden und Verkaufspersonal bleibt die zentrale Aufgabe.“

Grundsätzlich haben die Handelsunternehmen durch Einschränkungen der Öffnungszeiten, dem Einsatz von Personal vor dem Geschäft zur Organisation der möglichen Warteschlangen und klaren Markierungen im Geschäft reagiert, wie die Begehungen vor Ort zeigten. Die kommende Maskenpflicht ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Öffnung der Geschäfte.