EU-Kommission legt praktische Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte vor

Heute hat die EU-Kommission neue praktische Hinweise vorgelegt, wie sichergestellt werden kann, dass mobile Arbeitskräfte in der EU und insbesondere diejenigen, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Coronavirus-Pandemie kämpfen, an ihren Arbeitsplatz gelangen können. Dazu gehören unter anderem Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich und in der Lebensmittelbranche sowie in anderen wesentlichen Dienstleistungsbereichen wie Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch systemrelevantes Personal in Versorgungsunternehmen. Zusammen mit den ebenfalls heute veröffentlichten Hinweisen zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU reagiert die Kommission damit auf die Forderungen der EU-Führungsspitzen vom 26. März und geht auf die praktischen Bedenken einerseits der Bürger und Unternehmen ein, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, und andererseits der nationalen Behörden, die die Maßnahmen umsetzen.

Es ist zwar verständlich, dass Mitgliedstaaten Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt haben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, doch müssen systemrelevante Arbeitskräfte ihr Ziel trotzdem unbedingt ohne Zeitverlust erreichen können.

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, erklärte dazu: „Tausende von Frauen und Männern, die hart arbeiten, damit wir sicher und gesund bleiben und unser Tisch nach wie vor gedeckt ist, müssen auf ihrem Weg zur Arbeit EU-Grenzen überqueren. Wir sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass wir ihnen keine Hindernisse in den Weg legen, gleichzeitig müssen wir aber auch alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern.“

In den heute veröffentlichten Leitlinien werden Arbeitskräfte mit systemrelevanten Aufgaben aufgeführt, für die die Wahrung der Freizügigkeit in der EU als wesentlich erachtet wird. Die Liste in diesen Leitlinien ist nicht erschöpfend. Beispiele sind Berufe im Gesundheitswesen, Betreuungspersonal für Kinder und ältere Menschen, Wissenschaftler im Gesundheitssektor, mit der Installation lebenswichtiger Medizinprodukte betraute Techniker, Berufsfeuerwehrleute und Polizisten, Arbeitskräfte im Verkehrssektor sowie Menschen, die in der Lebensmittelbranche tätig sind. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, spezielle unaufwändige Schnellverfahren einzuführen, damit ein reibungsloser Grenzübertritt für diese Grenzgänger gewährleistet ist; dies schließt verhältnismäßige Gesundheitskontrollen ein.

In den Leitlinien wird außerdem klargestellt, dass die Mitgliedstaaten über die genannten Berufsgruppen hinaus Grenzgängern generell den Grenzübertritt für ihre Arbeit gestatten sollten, wenn die Beschäftigung in dem betreffenden Bereich im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin erlaubt ist. Die Mitgliedstaaten sollten Grenzgänger und einheimische Arbeitskräfte gleichbehandeln.

In Bezug auf Saisonarbeitskräfte, insbesondere in der Landwirtschaft, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf in den bestehenden Fachgremien auszutauschen und spezifische Verfahren zur Gewährleistung eines reibungslosen Grenzübertritts für die betreffenden Grenzgänger einzuführen, um auf den krisenbedingten Arbeitskräftemangel zu reagieren. In bestimmten Fällen werden Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft für wichtige Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten gebraucht. In einer solchen Situation sollten die Mitgliedstaaten diese Personen genauso behandeln wie systemrelevante Arbeitskräfte und den Arbeitgebern mitteilen, dass für einen angemessenen Schutz der Gesundheit und Sicherheit gesorgt werden muss.

Diese Leitlinien ergänzen die kürzlich angenommenen Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen sowie die ebenfalls heute vorgestellten Hinweise zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU.

Die EU-Kommission wird weiterhin daran arbeiten, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vorbildliche Verfahren zu ermitteln, die sich auf alle Mitgliedstaaten übertragen lassen, damit diese Gruppen von Arbeitskräften ungehindert ihrer unverzichtbaren Arbeit nachgehen können.

Hintergrund

Die Coronavirus-Pandemie hat zur Einführung beispielloser Maßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten geführt, darunter die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen.

Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeitskräfte haben ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land als dem der Erwerbstätigkeit. Viele von ihnen sind für ihre Aufnahmemitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung, z. B. für das Gesundheitssystem, die Erbringung anderer grundlegender Dienstleistungen, einschließlich Aufbau und Instandhaltung von medizinischer Ausrüstung und Infrastruktur, oder die Bereitstellung notwendiger Güter. Ein koordinierter Ansatz auf EU-Ebene ist daher von zentraler Bedeutung.

Am 26. März erklärten die Staats- und Regierungschefs: „Wir werden mit Unterstützung der Kommission umgehend die Probleme angehen, die noch in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger der EU, die aufgrund geschlossener EU-Binnengrenzen nicht in ihre Heimatländer zurückreisen können, sowie in Bezug auf Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte bestehen, denen es möglich sein muss, wesentliche Tätigkeiten weiterhin auszuüben, ohne dass das Virus weiter verbreitet wird.“ Mit den heute vorgestellten Leitlinien und den Hinweisen zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU, die sich auch mit der Rückholung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern befassen, reagiert die Kommission auf diese Aufforderung.

Weitere Informationen

Mitteilung der Kommission vom 27. März – „Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte“