BGH Verhandlung zur verbesserten Registrierung bei eBay

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft momentan, inwieweit die Online-Plattform eBay einer Registrierung von betrügerischen Händlern unter dem Namen eines bereits erfassten Nutzers vorbeugen muss. Die Frage die sich dem Gericht stellt ist, mit welchen technischen Kontrollmaßnahmen das Unternehmen einen solchen Missbrauch verhindern muss.

Das Gericht in der vergangenen Woche über die Klage eines Ingenieurs aus Sachsen verhandelt, unter dessen Namen und Adresse ein eBay-User zahllose Pullover vertrieben hatte. Hierdurch sieht der Kläger seine Namensrechte missbraucht. Der Sachse bemerkte den Schwindel, als man ihm 5 Pullover zurückschickte, die Mängel aufwiesen. Hier wurde ihm klar, dass ein betrügerischer Anbieter unter seinem Namen versucht hatte, nachgemachte Markenware zu veräußern.

Die Vorinstanz, das OLG Brandenburg, bestätigte seine Klage und urteilt: „eBay ist für die Verletzungen des Namensrechts des Klägers verantwortlich und muss deshalb haften. Es kann eBay zwar nicht aufgebürdet werden, Vorab-Prüfungen vorzunehmen, jedoch setzt eine Kontrollpflicht ein, wenn eBay auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird.“

Im zu verhandelnden Fall lag ein Hinweis seitens des Klägers vor. eBay aber habe keine Maßnahmen gegen zukünftige Namensbetrügereien eingeleitet. In der Verhandlung ging es nur um eine mögliche Pflicht von eBay, den betroffenen Nutzer durch eine technische Sperre vor weiterem Missbrauch seines Namens zu schützen. Eine allgemeine Prüfungspflicht des Online-Auktionshauses eBay war nicht Gegenstand der Verhandlung.

Wahrscheinlich muss sich daher das Oberlandesgericht Brandenburg erneut dem Fall annehmen, da vorab geklärt werden muss, welche Schritte eBay überhaupt zuzumuten sind. Was der Senatsvorsitzende Bornkamp allerdings durchblicken ließ war, dass er ein Registrierungsverfahren zur Identifizierung der sich anmeldenden Person, unter Vorlage seines Ausweises, für unbrauchbar hält.