Wettbewerbszentrale warnt vor unlauterer Werbung mit der Corona-Krise

Die Wettbewerbszentrale hat im vergangenen Jahr insgesamt knapp 10.000 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. In 2.193 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft mit förmlichen Untersagungsverfahren gegen Wettbewerbsverstöße eingeschritten, die überwiegend mit Unterlassungserklärungen beendet wurden. Über 500 Streitigkeiten waren insgesamt vor Gericht anhängig, darunter mehrere Verfahren zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof. Von den 267 erledigten Verfahren hat die Wettbewerbszentrale rund 90 % gewonnen und so rechtswidrige Praktiken gestoppt.

Mehr als die Hälfte der bearbeiteten Fälle betrafen irreführende, intransparente Werbung und fehlende oder fehlerhafte Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. In ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht 2019 führt die Wettbewerbszentrale zahlreiche Fälle auf, die in den unterschiedlichen Branchen geklärt wurden.

Wettbewerb in Zeiten der Corona-Krise

Die Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Corona-Virus stellen die Unternehmen der Wirtschaft vor besondere Herausforderungen und bedeuten zum Teil existenzbedrohende Belastungen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Wettbewerbszentrale Rechtsverstöße im Wettbewerb seit Mitte März mit besonderem Augenmaß, um etwaige Existenzerhaltungsmaßnahmen zahlreicher mittelständischer Betriebe nicht zu erschweren.

Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen erfolgten aber förmliche Abmahnungen: Dies geschehe insbesondere bei Unternehmen, die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung mit unlauteren Mitteln zu Absatzzwecken auszunutzen versuchen.

„Auch und gerade in der Krise ist ein Mindestmaß an Fairness und Lauterkeit erforderlich, damit der Markt funktionsfähig bleibt“, betonte Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Ausdrücklich weist die Wettbewerbszentrale auf die geltenden Verbote für irreführende Erfolgsversprechen und Werbung mit der Angst der Konsumenten hin. Gerade im Bereich Gesundheit und Lebensmittel gelten zum Schutze der Verbraucher strikte Werberegelungen.

„In den letzten Tagen und Wochen sehen wir leider auch einige Anbieter, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und hierbei klar gegen geltendes Recht verstoßen, sodass die Wettbewerbszentrale einschreiten musste“, erläuterte Dr. Münker. Mit vollmundigen Aussagen wie „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“, „Lutschpastillen gegen Viren“ und von Heilpraktikern angebotene „Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren“ werden die Verbraucher bewusst irregeführt und ihre Verunsicherung unlauter ausgenutzt.

Ein Unternehmen hatte in ganzseitigen Zeitungsanzeigen mit dem Bild einer Frau mit Atemschutzmaske für sein Vitamin-C angereichertes Lebensmittel und der Aussage: „SCHÜTZEN SIE IHREN KÖRPER. JETZT!“ und dem weiteren Hinweis „Vor multi-resistenten Bakterien und internationalen Viren schützt Sie ein optimales Immunsystem* – 365 Tage im Jahr“ geworben. Durch das plakative Bild der Frau mit Atemmaske sollte nach Auffassung der Wettbewerbszentrale gezielt die Aufmerksamkeit der Verbraucher erreicht und suggeriert werden, mit der Einnahme des Produktes könne eine Infektion mit „internationalen“ Viren, eben auch dem Corona-Virus, verhindert werden.

Krankheitsbezogene Aussagen sind in der Werbung für Lebensmittel jedoch verboten. Ihnen dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben oder der Eindruck dieser Eigenschaften erzeugt werden. Hierauf hatte auch Ernährungsministerin Julia Klöckner vor einigen Tagen hingewiesen.

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