GLS empfiehlt die kontaktlose Zustellung

Zum bestmöglichen Schutz der Gesundheit von Empfängern und Zustellern empfiehlt GLS die kontaktlose Zustellung.

Um eine physische Begegnung mit dem Zustellfahrer vollständig zu vermeiden, können Paketempfänger GLS eine schriftliche Erlaubnis zur kontaktlosen Zustellung erteilen. Dabei hinterlegt der Fahrer das Paket an einem vom Empfänger genau definierten, für ihn zugänglichen Platz. Die Abstellgenehmigung steht unter hier zum Download bereit.

Sollte keine Abstellerlaubnis vorliegen, verzichtet GLS bei der persönlichen Übergabe derzeit ausnahmsweise auf die eigenhändige Unterschrift des Empfängers. Der Zusteller dokumentiert stattdessen mit eigener Unterschrift, dass der Empfänger angetroffen und die Sendung korrekt übergeben wurde. Dies gilt als ordnungsgemäßer Zustellnachweis.

Zusätzliche Infos zu Vorsorgemaßnahmen bei GLS aufgrund der Coronavirus-Pandemie finden Sie auf der Website unter: https://gls-group.eu/DE/de/informationen-zum-coronavirus