Regierung von Indonesien kontrolliert den Internetzugang

Was in Deutschland nicht umsetzbar wäre, wird bald in Indonesien in Kraft getreten. Die indonesische Regierung hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Erzeugung und das Aufsuchen von „unmoralischen Inhalten“ in Internet restlos verbietet.
Die britische Ausgabe der Financial Times berichtet, dass das aktuelle Gesetz vor allem darauf abzielt, pornografische Internetinhalte ausfindig und unschädlich zu machen.

Die Maßnahme Indonesiens ist der bisher international nachdrücklichste Versuch in einer Demokratie, den Zugang zum Internet einer staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Die Gegner der Gesetzesvorlage kritisieren die indonesische Regierung und sprechen von einer Zensur. Sie bemängeln zudem die nur ungenaue Definition des Begriffes Pornografie und befürchten, dass bestimmte Darstellungen der Kunst auch darunter fallen werden.

Muhammad Nuh, Informationsminister der indonesischen Regierung hingegen erklärt: „Wir müssen unsere Nation beschützen, besonders die jüngere Generation. Derzeit sind fast 1 Million lokale und internationale Webseiten mit anstößigen Inhalten in Indonesien aktiv.“Auch wies der Minister darauf hin, dass in der vergangenen Woche freie Internetaccounts an Schulen errichtet wurden und Kinder in jedem Fall geschützt werden müssten.

Ebenso werden durch das kommende Gesetz beleidigende und bedrohliche Internetinhalte und auch das Online-Glücksspiel untersagt. Bei Missachtung droht eine Haftstrafe von bis zu 12 Jahren und eine maximale Bußgeldzahlung von umgerechnet etwa 70.000 Euro.

„Ein derartiges Gesetz wäre in Deutschland nicht umsetzbar. Schon alleine aufgrund der unbestimmten Verwendung des Begriffs „unmoralische Inhalte“ ist ein derartiges Eingreifen des Staates nicht mit den in Deutschland geltenden Verfassungsbestimmungen in Einklang zu bringen.“ beschreibt der Anwalt Arndt Joachim Nagel des Sachverhalt und weist darauf hin, dass jeder unter dem Begriff etwas anderes verstehen kann, und man sich zudem die Frage stellen muss, wer die Normen vorgeben darf oder kann. In der Bundesrepublik besteht keine solche amtliche Regelung, die den Zugriff zu bestimmten Webinhalten grundsätzlich versagt. Allerdings, so Nagel, verpflichtet das Gesetz jeden deutschen Internetanbieter zur Einhaltung bestimmter Kriterien der Jugendschutzrichtlinie, wie beispielsweise Schutzvorkehrungen um Jugendlichen den Zugang zu pornografischen Seiten zu verwehren. Anbieter, die Kinderporngrafisches im Internet bereitstellen werden strafrechtlich sehr streng verfolgt.