01. April 2008 – Pflichtangaben automatisch auf den Artikelseiten

Zur Erinnerung: Am Dienstag, den 01. April 2008 (also seit heute), werden für gewerbliche Händler auf dem Online-Marktplatz Angaben, die im Fernabsatzrecht festgelegt sind, verpflichtend sein. Als gewerblicher Verkäufer muss man Käufer schon vor Vertragsabschluss über bestimmte rechtliche Informationen unterrichten.

Um Händler bei der Durchführung ihrer rechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen und die Transparenz auf dem Online-Marktplatz für Nutzer zu erhöhen, werden diese auf allen Artikelseiten von gewerblichen Verkäufern ab dem Zeitpunkt automatisch angezeigt:

  1. Angaben zu Identität und ladungsfähiger Anschrift: In Zukunft werden der Firmenname (sofern vorhanden) der Vor- und Nachname eines Vertretungsberechtigten und die bei eBay deponierte Adresse automatisch in einem gesonderten Bereich auf jeder Artikelseite aufgeführt.
  2. Hinweis auf das Rücktrittsrecht des Käufers: Auf jeder Artikelseite wird dann automatisch der folgende Hinweis für Käufer eingeblendet: „Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben“.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (optional): Vorausgesetzt man hat seine allgemeine Geschäftsbedingungen in „Mein eBay“ hinterlegt, werden auch diese auf jeder Artikelseite angezeigt.