Das Aus für Markenartikel bei eBay?

Auf eBay finden ja bekanntlich nicht nur Versteigerungen statt, mittlerweile bieten dort viele Händler auch neue Produkte für Festpreise zum Kauf an. Wie der Focus berichtet, dürfen Hersteller nun die Veräußerung ihrer Markenartikel untersagen.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Mannheim hervor(AZ.: 7 O 263/07). Die Begründung des Gerichtes: „Das Online-Auktionshaus kann nicht das Ambiente eines Fachgeschäftes bieten. Verstößt der Händler trotzdem gegen das Urteil, darf der Hersteller den Verkäufer vom Vertrieb ausschließen.“

Kläger war der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal. Bereits vor einem halben Jahr hatte laut Focus das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den eBay-Boykott als gesetzwidrige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (AZ.: 16 O 412/07). Oliver Spieker, der Verteidiger der beiden Verkäufer, äußerte dem Nachrichtenmagazin gegenüber: „Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar“.