Einheitliche Ladegeräte: Verbindliche Regeln noch vor dem Sommer vorschlagen

Die Abgeordneten betonen, dass die EU „dringend regulatorische Maßnahmen ergreifen muss, damit die Menge an Elektronikabfall verringert wird und die Verbraucher in die Lage versetzt werden, nachhaltige Entscheidungen zu treffen“. So steht es in einer Entschließung, die am Donnerstag mit 582 Stimmen bei 40 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen angenommen wurde, und in der die verpflichtende Einführung gemeinsamer Ladegeräte für alle Mobilgeräte gefordert wird.

Das Parlament verlangt von der Kommission, bis spätestens Juli 2020 den in der Funkgeräterichtlinie von 2014 dafür vorgesehenen delegierten Rechtsakt zu verabschieden oder bei Bedarf eine andere Rechtsvorschrift vorzulegen.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass der Rechtsrahmen für ein einheitliches Ladegerät „regelmäßig überprüft wird, ohne dass dadurch die Innovationstätigkeit behindert wird, damit dem technischen Fortschritt Rechnung getragen wird“. Sie bekräftigen, wie wichtig Forschung und Innovation in diesem Bereich sind, damit die bestehenden Technologien verbessert und neue Technologien entwickelt werden.

Das Parlament fordert auch:

  • Maßnahmen, um für die bestmögliche Interoperabilität verschiedener kabelloser Ladegeräte mit verschiedenen Mobilfunkgeräten zu sorgen;
  • dass die Kommission Rechtsetzungsinitiativen in Betracht ziehen sollte, mit denen dafür gesorgt wird, dass in den Mitgliedstaaten mehr Kabel und Ladegeräte gesammelt und recycelt werden;
  • sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht länger verpflichtet sind, mit jedem neuen Gerät ein neues Ladegerät zu kaufen. Strategien für solch eine Entkopplung sollten mit einer Lösung für ein einheitliches Ladegerät eingeführt werden, so die Abgeordneten, wobei sie jedoch betonen, dass bei allen Maßnahmen zur Entkopplung darauf geachtet werden sollte, keine potenziell höheren Preise für die Verbraucher zu verursachen.

Schätzungen zufolge fallen weltweit etwa 50 Millionen Tonnen Elektronikabfall an, was einer durchschnittlichen Menge an Elektronikabfall von mehr als 6 kg pro Person entspricht. In der EU sind im Jahr 2016 insgesamt 12,3 Millionen Tonnen Elektronikabfall angefallen, d. h. durchschnittlich 16,6 kg pro Einwohner. Kürzere Lebenszyklen bei einigen Geräten führen auch zu mehr Elektroschrott, so die Entschließung.

Hintergrundinformationen

In der Funkgeräterichtlinie von 2014 wurde die Entwicklung eines gemeinsamen Ladegeräts gefordert und die Kommission ermächtigt, dies durch einen delegierten Rechtsakt durchzusetzen.

Der Ansatz der Kommission, die Industrie freiwillig zur Entwicklung einheitlicher Ladegeräte zu ermuntern, blieb hinter den Zielen des Gesetzgebers zurück. Es wurden jedoch einige Fortschritte erzielt, so die Kommission in der Plenardebatte am 13. Januar 2020: 2009 gab es mehr als 30 Ladelösungen, während es heute hauptsächlich drei Arten von Ladegeräten gibt.

In seiner Entschließung zum Europäischen Grünen Deal forderte das Parlament einen ehrgeizigen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der darauf abzielt, den gesamten ökologischen Fußabdruck und den Ressourcenverbrauch der Produktion und des Verbrauchs in der EU insgesamt zu verringern, wobei Ressourceneffizienz, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Abfallvermeidung oberste Priorität haben müssen.