Brexit: Negative Folgen für Verbraucher verhindern

Für Verbraucher ändert sich nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 erstmal nichts. Allerdings drohen nach Ablauf einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres negative Folgen. Dazu zählen der Wegfall von Passagierrechten bei Reisen ins Vereinigte Königreich, Änderungen beim Onlineeinkauf, Zollgebühren oder der Wegfall des Versicherungsschutzes durch die europäische Krankenversicherungskarte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die EU-Kommission deshalb auf, Verbraucherinteressen in den anstehenden Verhandlungen mit der britischen Regierung eine hohe Priorität einzuräumen.

„Die Europäische Kommission muss einen verbraucherpolitischen Goldstandard mit Großbritannien aushandeln. Verbraucher müssen auch nach dem Ende der Übergangszeit auf sichere Produkte und Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich vertrauen können“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. „EU-Kommission und Bundesregierung müssen sich für ein weitreichendes Handels- und Assoziierungsabkommen einsetzen, um Verbrauchern eine enge Anbindung an Großbritannien mit einem hohen Verbraucherschutzniveau zu ermöglichen. Die Einheit des EU-Binnenmarktes ist eine große Errungenschaft für Verbraucher und darf nicht gefährdet werden.“

Rasche Verhandlungen im Sinne der Verbraucher nötig

Konkret fordert der vzbv die EU-Kommission und die britische Regierung auf, mehrere Punkte vor dem Ende der Übergangszeit zu verhandeln. Dazu gehören die Aufrechterhaltung von Reiseverbindungen und niedrigschwellige Einreisebestimmungen, ein Zollpräferenzabkommen für private Importe von Verbrauchern und eine Vereinbarung zur Weitergeltung der europäischen Krankenversicherungskarte.

Downloads

Frank