Fünf Regelungen, mit denen die EU Verbraucher beim Online-Shopping schützt

Aufgrund der wachsenden Zahl der Onlinekäufe hat die EU die Sicherheit beim Onlinehandel mittels fünf Maßnahmen verbessert.

Dank der Regelungen des digitalen Binnenmarkts wurde das Online-Shopping für Verbraucher einfacherer und sicherer.

Verbraucherrechte

EU-Regeln ermöglichen es nunmehr, dass Waren und Dienstleistungen aus jedem EU-Land online erworben werden können. Händler dürfen Verbraucher nicht mehr an lokale Shops, deren Preise und Produkte abweichend ausfallen können, weiterverweisen – eine Praktik, die als Geoblocking bekannt ist. Die Verordnung über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking, die von den EU-Abgeordneten verabschiedet wurde, trat am 3. Dezember 2018 in Kraft.

Darüber hinaus müssen Onlinehändler schon zu Beginn des Bestellvorgangs für eine vollständige Preistransparenz sorgen. Sie sind dazu verpflichtet, eindeutige Informationen über den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und zusätzlich anfallender Kosten bereitzustellen. Für zusätzliche Kosten, die für Express-Lieferungen oder Transportversicherungen anfallen, müssen Verbraucher nur dann aufkommen, wenn sie diese im Bestellvorgang aktiv selbst ausgewählt haben. Außerdem dürfen Onlinehändler keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte in Rechnung stellen.

Recht auf Rücksendung und Rücktritt

Verbraucher können online bestellte Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden und erhalten eine vollständige Kostenrückerstattung. Ausnahmen hiervon gelten für Zug- und Flugtickets sowie für Konzerttickets und Hotelbuchungen. Zudem muss der Vertragspartner über den Rücktritt vom Kaufvertrag informiert werden.

Außerdem steht Verbrauchern das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung zu erhalten, wenn eine Lieferung ausbleibt, eine Onlinebestellung also nicht innerhalb der vereinbarten Zeit oder spätestens innerhalb von 30 Tagen zugestellt wird.

Kostenlose zweijährige Gewährleistung

Für alle innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen erworbenen Waren gilt eine mindestens zweijährige Gewährleistung. Zusätzliche Gewährleistungsregeln können durch nationales Recht oder Händler getroffen werden. Die zweijährige Gewährleistung darf dabei jedoch weder ersetzt noch zeitlich verkürzt werden. Bei Produkten, die während des Transports beschädigt wurden, die mangelhaft sind oder nicht der Produktbeschreibung entsprechen, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, diese kostenlos zu reparieren, Ersatz zu beschaffen oder einen Preisnachlass oder eine vollständige Kostenerstattung zu gewähren. Von der Gewährleistung sind auch Second-Hand-Produkte umfasst, sofern diese bei einem offiziellen Händler und nicht bei einer Privatperson erworben wurden.