Gesetzesentwurf gegen den Abmahnmissbrauch muss zügig verabschiedet werden!

Fast jeder zweite Händler wurde schon einmal abgemahnt. Laut Trusted Shops sind die Abmahngebühren um 40 Prozent im Gegensatz zum Vorjahr gestiegen.

Dies allein ist Grund genug, um die ursprünglich durch den Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) auf die politische Agenda gesetzte und sodann durch eine breite Verbändekoalition aufgegriffene Forderung nach einer Reform des Abmahnwesens weiter voranzutreiben. Der im Juli von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sollte nach Ansicht des bevh nun zügig verabschiedet werden.

Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh: „Grundsätzlich begrüßen wir es, dass die Bundesregierung gegen den Abmahnmissbrauch aktiv geworden ist und einen Regierungsentwurfvorgelegt hat. Allerdings bedarf es noch weiterer Nachjustierungen, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz zum Zeitpunkt der Abmahnung. Jede weitere Verzögerung bei diesem Gesetzesvorhaben belastet die Wirtschaft unnötig.“

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben sich zusammengeschlossen, um als wesentliche Punkte insbesondere mehr Transparenz bei der Abmahnung durch Wettbewerbsvereine zu fordern. Ein weiterer Bestandteil ist die Klarstellung der Abmahnfähigkeit sowie die Forderung des Aufwendungsersatzes beim Verstoß gegen Informationspflichten. In dem Verbändepapier wird auch noch einmal klargestellt, dass Datenschutzverstöße rechtssystematisch nicht nach dem deutschen Wettbewerbsrecht abgemahnt werden können.

In einem Positionspapier haben die Verbände diese gemeinsamen Forderungen zusammengefasst, um zukünftig den Abmahnmissbrauch effektiv zu bekämpfen.

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