Das EU-Parlament hat neue Regeln für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gebilligt

Anpassbare Arbeitsbedingungen und Urlaub aus familiären Gründen oder zur Pflege sind ein Schritt in Richtung eines sozialeren Europas, da sie berufstätigen Eltern und Personen mit sonstigen Betreuungs- und Pflegepflichten dabei helfen, eine bessere Balance zwischen ihren privaten und beruflichen Interessen zu schaffen und zu vermeiden, dass sie zwischen Familie und Beruf wählen müssen.

Balance zwischen Arbeit und Familie – Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Frauen, deren Beschäftigungsquote im Jahr 2017 in der EU28 bei 66,5 Prozent lag (gegenüber 78 Prozent bei Männern), sind aufgrund von Betreuungsaufgaben weitaus häufiger teilzeitbeschäftigt und müssen mit Unterbrechungen ihrer Laufbahn rechnen, was zum geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle beiträgt.

Die neuen EU-Vorschriften für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die die Abgeordneten am Donnerstag (4. April) gebilligt haben, zielen darauf ab, der Unterrepräsentation von Frauen im Berufsleben besser zu begegnen, mehr Anreize für Väter zu schaffen, Urlaub aus familiären Gründen zu nehmen, die Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit zu fördern und dabei den Strukturen unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen.

Hauptpunkte der neuen Regeln:

  • Recht auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub für Väter oder gleichwertige zweite Elternteile (sofern nach nationalem Recht anerkannt) um den Zeitpunkt der Geburt, der mindestens in Höhe des Krankengeldes vergütet wird
  • Individuelles Recht auf mindestens vier Monate Elternurlaub, von denen zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar sind und bezahlt werden. Die Höhe der Vergütung für die nicht übertragbare Zeit wird von den Mitgliedstaaten festgelegt.
  • Recht auf fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr für Arbeitnehmer im Fall einer schweren Erkrankung oder der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
  • Die Regeln stärken auch des Recht von berufstätigen Eltern (von Kindern bis zu mindestens 8 Jahren) und pflegenden Angehörigen, flexible Arbeitsregelungen (z.B. flexible oder reduzierte Arbeitszeiten,…) zu beantragen.

Nächste Schritte:

Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Vorschriften umzusetzen.

Weitere Maßnahmen der EU zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Die EU arbeitet daran, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. 2019 verabschiedeten die Abgeordneten neue Regeln zur Einführung von Mindestrechten für alle Arbeitnehmer, einschließlich solcher in atypischen Beschäftigungsformen. Außerdem wurde eine Reform der Entsenderichtlinie verabschiedet.

Die EU verfügt auch über Vorschriften über die ArbeitszeitenGesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.