Privater Verkauf von Ausgrabungsfunden bei eBay ist strafbar
Raubgrabungen sind ein strafbarer Volkssport geworden. Dadurch, dass man mit preisgünstigen Metalldetektoren Gegenstände aus Metall, die bis zu einem Meter tief unter der Erde liegen, damit orten kann, machen sich viele Freizeit-Archäologen ans Werk.
Der Archäologische Dienst des Kantons Bern (ADB) in der Schweiz ärgert sich darüber. Im Bernbiet haben die Forscher zirka 3.000 Fundstellen registriert und bei den meisten müssen sie annehmen, dass die Münzen und Schmückstücke von Schatzräubern ausgegraben werden.
Diese verkaufen ihre Schätze dann auf der Online-Plattform eBay, was aber streng verboten ist. Aus alten Münzen werden dann auch schon mal moderne Franken und der Online-Marktplatz wird dabei zur Geldwäscherei. Wer erwischt wird muss mit einer satten Strafe rechnen. Außerdem darf Historisches weder freigelegt, noch gehandelt werden, egal wo!
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