Bundeskartellamt: Künftig mehr Wettbewerb auf dem Markt für Software für Steuerberater

Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen. Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung werden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen können. Bislang hatten die Steuerberaterkammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv an das Unternehmen Datev eG übertragen. Das Bundeskartellamt hatte deswegen ein Kartell- und Missbrauchsverfahren gegen die Kammern geführt. Die wettbewerblichen Bedenken konnten durch die verpflichtenden Zusagen der Steuerberaterkammern ausgeräumt werden, so dass das Verfahren einvernehmlich beendet werden konnte.

Die Vollmachtsdatenbank der Kammern ermöglicht die Digitalisierung der Steuererklärung über den Steuerberater. Mit der Datenbank kann der Steuerberater elektronisch gegenüber der Finanzverwaltung seine Berechtigung zum Abruf von Daten seines Mandanten nachweisen. Der Datenabruf selbst und die elektronische Verarbeitung der Daten erfolgen dann in der jeweiligen Software des Steuerberaters. Die Kammern hatten den Vollmachtsdatenbank-Betrieb ausschließlich der Datev übertragen. Weil die Datev damit als einziges Unternehmen die Datenbank und die Software aus einer Hand anbieten konnte, hatte sie gegenüber anderen Anbietern von Steuerberatungssoftware einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die Datev ist derzeit die mit Abstand führende Anbieterin von Softwarelösungen für Steuerberatungskanzleien.

Übergangsweise werden die Steuerberaterkammern die Vorgangsdatenbank zunächst im Eigenbetrieb führen, damit andere Softwareanbieter nicht mehr gegenüber der Datev benachteiligt sind. Sobald die Finanzverwaltung ihre Schnittstellen so angepasst hat, dass ihre Systeme mit mehreren Datenbanken parallel kommunizieren können, werden die Kammern den Softwareanbietern Zugang zu den bei ihnen geführten Berufsregistern gewähren. Damit können alle Softwareanbieter den rechtlich vorgeschriebenen Datenabgleich mit den Registern vornehmen und im Wettbewerb eigene Legitimationslösungen entwickeln.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Verwaltungsabläufe werden immer weiter digitalisiert und erfordern häufig speziell zugeschnittene IT-Lösungen und -Systeme. Für die Nutzer solcher IT-Systeme ist es wichtig, dass sie zwischen verschiedenen im Wettbewerb stehenden Anbietern die für sie am besten geeignete Lösung auswählen können. Um potentiellen Anbietern die Entwicklung marktgängiger Produkte zu ermöglichen, müssen ihnen Berufsorganisationen Zugang zu den notwendigen Daten unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewähren. Mit offenen Schnittstellen unterstützt die Verwaltung die Entwicklung geeigneter Lösungen im Wettbewerb.“

Das Verfahren wurde in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung, dem Bundesministerium der Finanzen sowie Anbietern von Steuerberatungssoftware einschließlich der Datev geführt. Durch förmlichen Beschluss wurden die in diesem Verfahren von den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer angebotenen Verpflichtungszusagen durch das Bundeskartellamt für verbindlich erklärt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Bundeskartellamt