Schuldfrage beim Kauf von Plagiaten nicht eindeutig geklärt

Plagiate im Netz zu verkaufen ist gefährlich und wird auch dementsprechend geahndet. Immer öfter wird gefälschte Ware dann auch eher per Spam veräußert, als auf „öffentlichen“ Plattformen.

Was aber ist, wenn ich als Käufer solcher Fälschungen erwischt werde? Die stellvertretende Leiterin der Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz beim deutschen Zoll, Petra Heininger, dazu: Für Deutschland ist ein Gesetz zur Kriminalisierung der Käufer gefälschter Produkte „ … zwar ebenfalls geplant, wann es letztendlich zur Realisierung kommen soll, ist jedoch noch nicht abzusehen“.

Das Problem, dass es auch bisher in solchen Fällen vor Gericht immer zu klären gab war, ob jeder Verbraucher überhaupt wissen konnte, dass er ein Plagiat gekauft hat. Manche Richter urteilen getreu dem Spruch: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und der Abnehmer geht dann nicht straffrei aus.

Petra Heininger erklärt weiter: „Online-Produktpiraterie ist für uns sehr schwierig zu kontrollieren. Auf Postsendungen, sofern diese aus Drittländern kommen, haben wir aber Zugriff. Über den Postweg versandte Ware wird also gleich kontrolliert, wenn sie das Land erreicht.

Solange hierzulande noch kein Gesetz existiert, wonach sich der Abnehmer beim Erwerb von gefälschter Ware strafbar macht, ist es auch sehr schwierig ein gerechtes Urteil zu fällen. Trotzdem sollten die Konsumenten davon absehen Fälschungen zu kaufen, bevor es sie teuer zu stehen kommt.