E-Privacy-Verordnung: Rote Linien überschritten

Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern. Die Verhandlungen im EU-Rat stehen kurz vor dem Abschluss. Der nun bekannt gewordene Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft überschreitet aus Verbraucherschutzperspektive jedoch mehrere rote Linien. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Der aktuell diskutierte Entwurf zur ePrivacy-Verordnung überschreitet gleich mehrere rote Linien und ist aus Sicht des vzbv inakzeptabel. Unternehmen sollen weitreichenden Zugriff auf sensible Nutzerdaten bekommen, ohne Einwilligung der Betroffenen. Telekommunikations-Firmen könnten zum Beispiel Metadaten wie Standort, Uhrzeit, Datum und Dauer eines Anrufs weiterverarbeiten dürfen. Aus Sicht des vzbv ist dies nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs vereinbar.

Werbefinanzierten Nachrichtenseiten wollen die EU-Mitgliedsstaaten mit einer Sonderregelung sogar das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Nutzer ohne deren Einwilligung und ohne Schutzvorkehrungen erlauben.

Die Bundesregierung hatte sich im Juli 2019 in einer Stellungnahme zur ePrivacy-Verordnung verbraucherfreundlich positioniert und rote Linien definiert. Der aktuell im EU-Rat diskutierten Entwurf verstößt an mehreren Stellen dagegen. Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, diesen Entwurf abzulehnen und sich für starken Verbraucherschutz bei der ePrivacy-Verordnung einzusetzen.“

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.