Die wichtigsten Tipps zur Erkennung von Fakeshops – Vorsicht bei Shoppingevents

Fakeshops sind eigentlich ein Dauerthema das gesamte Jahr über und das nicht nur in Deutschland. Besondere Ereignisse, wie ein neues Smartphone, welches einen Hype auslöst, saisonale Verkaufsevents, wie Cybermonday, Black Friday oder das typische Weihnachtsgeschäft lassen jedoch noch mehr Shops, die nichts liefern, entstehen.

Viele Fakeshops werden inzwischen in sehr guter Qualität von den Tätern erstellt. Typische Fehler, wie Schreib- und Übersetzungsfehler, werden bei “guten” Fakeshops immer weniger. Lediglich die in Massen produzierten Shops weisen noch verschiedene Fehlerquellen auf.

Wie erkenne ich die Fakeshops?

Der Ratgeber Internetkriminalität hat für Sie seine Tipps zusammengefasst: www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/fakeshops.html

Die wichtigsten Tipps lesen Sie hier:

Wenn Sie noch nie zuvor bei dem Shop bestellt haben, dann sollten Sie den Shop in Ruhe vorher ausgiebig prüfen. Lassen Sie sich nicht von Aktionen, günstigen Preisen, geringer Stückzahl und kurzfristiger Lieferzeit künstlich unter Druck setzen. Viele der nachfolgend genannten Punkte können helfen, einen Fakeshop zu enttarnen. Je mehr Indizien zusammenkommen, um so wahrscheinliche ist es, dass es sich um einen Fakeshop handelt.  Sollten Sie Zweifel haben, so brechen Sie den Kauf lieber ab.

  • Passt die Webadresse vom Namen her zum Shopinhalt? Immer wieder kaufen Täter gekündigte Webseiten auf und installieren dort einen Fakeshop. So kann eine Webseite für z.B. ein ehemaliges Restaurant oder ein ehemalige Arztpraxis plötzlich Schuhe verkaufen.
  • Https. Wenn Sie im Browser vor dem www Hinweise für eine gesicherte Verbindung (https://) finden, so ist dies inzwischen kein richtiges Sicherheitmerkmal mehr. Es gibt mehrere Anbieter, die die Zertifikate für diese gesicherte Verbindung ohne weitere Prüfung zur Verfügung stellen. Die Täter nutzen diese Dienste, um Sicherheit vorzugaukeln.
  • Schnäppchen: Gern bieten die Täter begehrte Ware zu günstigen Preisen an, denen man eigentlich nicht widerstehen kann. Somit wird man zum schnellen unüberlegten Kauf verleitet. Hinzu kommt, dass die Ware in der Regel innerhalb von wenigen Tagen angeblich lieferbar sei. Selbst dann, wenn diese überall im Netz sonst schon ausverkauft ist. Dann erzeugen die Täter weiteren Druck, durch Gutscheinaktionen (z.B. Countdown für Rabatte). Shoppingevents (Black Friday und Cybermonday) tragen zu schnellen und unüberlegten Klicks bei.
  • Gütesiegel. Achten Sie auf echte Gütesiegel. Täter kopieren gern Grafiken von Siegelanbietern. Diese Grafiken lassen jedoch keine Gegenkontrolle zu. Normalerweise führen Klicks auf Siegeln zum Siegelanbieter (auf die echte Webseite achten!). Dort hinterlegen die Betreiber entsprechende Zertifikate, die den Shop, die Inhalte, Betreiber usw. konkret beschreiben.
  • Handelsregister und Steuernummer. Geben die Täter im Impressum eine angebliche Steuer- und/oder Handelsregisternummmer an, so können Sie diese online prüfen. Passen die Nummern zum angegebenen Impressum? Wenn ja, dann könnte der Shop auch seriös sein (Weitere Prüfung des Shops aber nicht abbrechen!). Wenn nein, dann sollten Sie auf jeden Fall die Finger von dem Shop lassen. Eine Steuernummer können Sie hier prüfen. Die Handelsregisterabfrage können Sie hier unter dem Punkt “Normale Suche” kostenlos durchführen. Wenn konkretere Daten benötigt werden, können Gebühren anfallen.
  • Kontaktdaten. Prüfen Sie die angegeben Kontaktdaten mittels Karten- und Telefonbuchdiensten. Ist die Adresse plausibel. Können Sie mittels Streetview vielleicht ein passendes Ladengeschäft finden? Ist Die Rufnummer oder der Name auch in einem Telefonbuch online findbar?
  • Wird eine Rufnummer/Hotline angegeben, dann sollten Sie diese auch einfach mal anrufen. Scheitert der Versuch daran, dass die Nummer nicht vergeben ist, dann könnte mit dem Shop schon etwas nicht stimmen.
  • Kontodaten. Der Shop ist laut Impressum in Deutschland, aber die Überweisung soll z.B. nach Irland gehen? Hier ist Vorsicht geboten! Die Täter nutzen ausländische Zahlungsdienstleister, um überwiesenes Geld z.B. kurzfristig auf Prepaid-Karten umzubuchen und um dann damit weitere schlecht verfolgbare Währungen zu erwerben (z.B. Bitcoins). Gern werden auch sogenannten Finanzagenten eingesetzt. Das sind meist ahnungslose Personen, die für einen Job aus dem Internet ihre Bankdaten (auch aus Deutschland) zur Verfügung stellen. Mehr Infos dazu hier. Alternativ missbrauchen die Täter das Videoidentverfahren zur Kontoerstellung. Infos dazu hier. Aber auch missbräuchlich durch z.B. Phishing übernommene Paypal-Accounts sind denkbar.
  • Einfach Google nutzen. So einfach wie es klingt, ist es auch. Nutzen Sie Google und andere Suchmaschinen, um mal den Shop einfach zu suchen. Finden Sie z.B. entsprechende Warnungen auf anderen Webseiten (z.B. auf Auktionshilfe).
  • Bildersuche. Mit der Google Bildersuche können Sie auch mal schauen, ob der Shop ggf. noch auf anderen Webseiten seine Waren anbietet. Dazu können Sie gezielt nach einem Bild (zwischengespeichert auf dem Desktop oder als Verlinkung einer Webseite) suchen. Google beschreibt den Dienst hier: support.google.com/websearch/answer/1325808. Oft findet Google dann die gleichen Artikel in anderen Shops wieder. Viele davon sind möglicherweise gefälscht. Es können aber auch echte Shops dabei sein.
  • Echte Shops kopiert. Die Täter nutzen gern auch echte Shops als Vorlage, kopieren diese oder Produkte davon. Hier kann die Domain-Endung schon für einen gravierenden Unterschied sorgen. Einige echte Shops warnen auch auf deren Seite vor den Fälschungen!
  • Domain-Heimat. Zwar lassen sich DE-Domains nicht mehr so komfortabel überprüfen. Dennoch kann man ggf. herausfinden, bei welchem Provider die Webadresse beheimatet ist. Handelt es sich bei dem Shop um einen deutschen Anbieter, könnte es ein Indiz für einen Fakeshop sein, dass die Domain z.B. in Slovenien gehostet ist. Große bekannte Unternehmen zeigen aber auch, dass es anders gehen kann.
  • Digitale Waren. Nicht immer geht es um Schuhe, Elektronikartikel, Konzerttickets usw.. Fakeshops sind auch für digitale Waren möglich. Gerade zum Black-Friday kommen Softwareanbieter mit satten Rabatten. Achten Sie hierbei auf die original Shops lizensierten Vertriebswege der echten Anbieter. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie die Produkte in anderen Shops bekommen können. Leider gibt es auch dort schwarze Schafe. Auch für solche Shops gelten obige Regeln bei der Überprüfung.
  • Amazon-Fakeshops, geht das? Ja. Auch im Bereich des Marketplace bei Amazon sind Betrüger unterwegs. Diese übernehmen z.B. durch Phishing echte und seriöse Shops oder erstellen eigene Shops. In den Shops werden dann begehrte Waren (z.B. Drohnen, Saugroboter usw.) angeboten. Wenn die Bestellung und Bezahlung über die typischen Klicks (zum Warenkorb hinzufügen und bezahlen) erfolgt, dann ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Zumindest tritt Amazon mit seiner Garantie ein. Betrüger versuchen aber, die Kommunikation und Zahlung ausserhalb von Amazon zu verlagern. Sie erkennen diese an Sätzen wie “Wenn Sie Produkt erwerben wollen, kontaktieren unter ….@….com”. Treten Sie nicht mit den Täter per Mail in Kontakt! Nutzen Sie ausschließlich die nachvollziebare Kommunikation über den Amazon-Support!

Wer sind die Täter?

Die Täter können weltweit verteilt sein. Es muss sich auch nicht immer um einen einzelnen Täter handelt. Hier agieren oft mehrere Täter zusammen. Aber diese können auch an verschiedenen Orten “arbeiten” und für unterschiedliche Aufgaben (Shop-Programmierung, Zahlungsverkehr, Mailverkehr usw.) zuständig sein.

Wie läuft die Zahlung?

Die Täter verlangen in der Regel eine Zahlung per Vorkasse. In seltenen Fällen werden auch mal Kreditkarte oder Alternativen angeboten. Oft werden sogar mehrere Zahlungsmöglichkeiten suggeriert. Die Täter platzieren dafür missbräuchlich die Logos der jeweiligen Anbieter. Kommt es letztendlich zum Bezahlvorgang, dann bleibt nur noch Vorkasse über. Die Täter senden hierfür eine Mail mit den Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll

Bekomme ich mein Geld wieder?

Wenn Sie per Vorkasse gezahlt haben, dann ist die Chance gering, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen. Dennoch sollten Sie unverzüglich Ihre Bank informieren und versuchen, die Zahlung aufzuhalten. Bereits wenige Stunden könnten schon zu spät sein.
Haben Sie auf anderem Wege gezahlt, so informieren Sie den jeweiligen Zahlungsanbieter. Ggf. besteht ein Käuferschutz. Einige Kreditkartenunternehmen oder Versicherungen bieten auch entsprechende Versicherungsleistungen an.

Soll ich Anzeige erstatten?

Ja! Egal ob Sie nur einen geringen Betrag durch den Betrug verloren haben oder einen sehr hohen, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei. Nur so bekommt die Polizei von der Straftat mit und kann entsprechend ermitteln. Auch die Masse der gerechtfertigten Anzeigen ist nicht zu unterschätzen. Wenn ein Täter viele Produkte für 25 Euro verkauft und nicht liefert, kann es sein, dass die Geschädigten dies als “Lehrgeld” verbuchen und keine Anzeige erstatten. Ggf. gehen nur wenige zur Polizei. Dies wäre jedoch das falsche Zeichen! Je mehr Anzeige erstatten umso gewichtiger wird dies später auch bei den entsprechenden Verfahren, wenn z.B. ein Täter ermittelt wurde.
Bringen Sie zur Anzeigenerstattung sämtliche Unterlagen zum Vorfall mit. Dazu gehören Kontoauszüge, Screenshots der Seite und des Kundenloginbereichs, sowie Mailverkehr.

Ich hab doch meine Ware bekommen, was soll ich nun machen?

Wenn es die von Ihnen bestellte Ware ist und sich diese im zugesagten Zustand befindet, so sollten Sie unverzüglich die Änderung bei der Polizei mitteilen. Im Idealfall ziehen Sie Ihre Anzeige schriftlich zurück. Diese Meldung geht dann an die zuständigen Ermittlungsbehörden und die zuständige Staatsanwaltschaft kann dann die weitere Entscheidung treffen.

Handelt es sich um andere Ware (gefälschte Produkte, kaputte Ware, falsche Artikel, Gewichte) so sollten Sie entsprechend handeln. Ggf. wurde die Ware in betrügerischer Absicht verschickt. Aber auch ein Versehen ist denkbar. Treten Sie mit dem Verkäufer in Kontakt und klären Sie die Lieferung ab. Ggf. müssten auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden.