Elektronischer Handel: Europäischer Rat erzielt vorläufige Einigung über Regelung für den Austausch von mehrwertsteuerrelevanten Zahlungsdaten

Der Rat hat heute eine allgemeine Ausrichtung zu einer Reihe von Vorschriften festgelegt, mit denen die Aufdeckung von Steuerbetrug bei der grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsabwicklung erleichtert werden soll.

Die neue Regelung wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die von den Zahlungsdienstleistern (z. B. Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen.

Die Zahlungsdienstleister sind ein wichtiges Glied in der Kette der Online-Einkäufe. Dank der ihnen vorliegenden Informationen kommt ihnen eine zentrale Rolle dabei zu, die nationalen Steuerbehörden bei der Ermittlung und Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug zu unterstützen. Durch eine Harmonisierung der Erfassung dieser Informationen und des Zugangs zu ihnen werden die Mitgliedstaaten über ein wirksames Instrument verfügen, um zu kontrollieren, ob die Mehrwertsteuervorschriften korrekt angewandt werden, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Handels.

Mika Lintilä, finnischer Finanzminister

Konkret besteht diese neue Regelung aus zwei Rechtstexten:

  • Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie, mit denen die Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel zu führen. Diese Daten werden dann den nationalen Steuerbehörden unter strengen Bedingungen, zu denen auch der Datenschutz zählt, zur Verfügung gestellt.
  • Änderungen einer Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. In diesen Änderungen wird im Einzelnen festgelegt, wie die nationalen Steuerbehörden in diesem Bereich zusammenarbeiten werden, um Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken und die Einhaltung von Mehrwertsteuerpflichten zu gewährleisten.

Diese Vorschriften ergänzen den im Januar 2021 in Kraft tretenden Mehrwertsteuer-Rechtsrahmen für den elektronischen Handel, mit dem neue Mehrwertsteuerpflichten für Online-Marktplätze und vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Online-Unternehmen eingeführt wurden.

Nächste Schritte

Diese Regelung sollte vom Rat ohne weitere Aussprache förmlich angenommen werden, sobald die Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen erfolgt ist.

Wortlaut der Einigung über mehrwertsteuerrelevante Zahlungsdaten