Neue Bedingungen für Dialogpost: Ab 2020 nur noch Versand von Werbebriefen zulässig
Die Deutsche Post ändert zum 1. Januar 2020 ihre AGB. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kunden Dialogpost-Produkte nur noch für den Versand von Werbung nutzen. Sendungen mit allgemeinen oder persönlichen Informationen, die keine Werbung sind, dürfen künftig nicht mehr mit Dialogpost, sondern nur noch als Brief bzw. als Postkarte versandt werden. Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, demzufolge die reine Inhaltsgleichheit von Briefen nicht ausreicht, um die vergünstigten Dialogpost-Tarife in Anspruch zu nehmen.
Für den zukünftigen Versand nicht-werblicher Sendungen, die bisher als Dialogpost eingeliefert wurden, können Kunden jeder Unternehmensgröße als Alternative zum klassischen Briefversand auch die hybriden Versandangebote und günstigen Konditionen der E-Post nutzen. Kunden mit größeren Sendungseinlieferungen, z.B. mindestens 250 in der Region verbleibende oder 5.000 überregionale Sendungen, können diese ab dem 1. Januar 2020 unter bestimmten Voraussetzungen zu vergünstigten (sog. Teilleistungs-)Konditionen über die Deutsche Post befördern.
Auf www.deutschepost.de/dialogpost2020 finden Kunden die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen Bedingungen für das Produktangebot Dialogpost, Informationen zur Einlieferung ihrer nicht-werblichen Sendungen sowie weiterführende Kontaktmöglichkeiten.
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