Neue EU-Vorschriften für nachhaltigere Haushaltsgeräte

Im Rahmen der anhaltenden Bemühungen, den CO2-Fußabdruck Europas zu verringern und die Energiekosten für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken, hat die Kommission heute neue Ökodesign-Maßnahmen für Produkte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernsehgeräte angenommen.Das bessere Ökodesign von Produkten trägt zur Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ entsprechend der Priorität „Energieunion“ der EU bei. Die Maßnahmen umfassen erstmals Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit und tragen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bei, indem die Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten verbessert werden.

Neue Vorschriften für nachhaltigere Haushaltsgeräte
Neue Vorschriften für nachhaltigere Haushaltsgeräte – pixabay.com ©PhotoMIX-Company (Creative Commons CC0)

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte: „Ob durch bessere Reparierbarkeit oder einen geringeren Wasserverbrauch, intelligentes Ökodesign lässt uns die Ressourcen effizienter nutzen und bringt eindeutige wirtschaftliche und ökologische Vorteile. Die Zahlen sprechen für sich: durch diese Maßnahmen können die europäischen Haushalten jährlich durchschnittlich 150 EUR sparen und sie können bis 2030 zu Energieeinsparungen in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs Dänemarks beitragen. Mithilfe solch konkreter Maßnahmen macht sich Europa als Ganzes die Kreislaufwirtschaft zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, unserer Umwelt und der europäischen Unternehmen zu eigen.“

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, fügte hinzu: „Unsere Ökodesign-Maßnahmen in Verbindung mit intelligenteren Energielabels können den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern viel Geld einsparen und dazu beitragen, dass die EU ihre Treibhausgasemissionen verringert. Das Ökodesign ist daher ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung des Klimawandels und ein direkter Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris. Mit Blick auf unser langfristiges Ziel einer vollständig dekarbonisierten EU bis 2050 wird unsere Energieeffizienz- und Ökodesign-Strategie immer wichtiger werden.“

Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), äußerte sich folgendermaßen zur Annahme der Maßnahmen: „Die neuen Anforderungen an die Reparierbarkeit werden die Lebensdauer von tagtäglich genutzten Geräten, die derzeit viel zu schnell kaputt gehen, verlängern. Der Trend zum Wegwerfen, durch den natürliche Ressourcen verbraucht werden und der ein Loch in die Taschen der Verbraucher reißt, muss ein Ende finden. Es ist eine ausgezeichnete Nachricht, dass die Gesundheit der Verbraucher besser geschützt wird, indem es weniger flackernde Glühbirnen gibt und schädliche Flammschutzmittel aus Fernsehbildschirmen entfernt werden. Die EU hat bei fünf Produkten den Anfang gemacht, die die meisten Verbraucher zu Hause haben, und wir fordern die Gesetzgeber nachdrücklich auf, die Reparierbarkeit weiterer Produktkategorien zu steigern.“

Paolo Falcioni, Generaldirektor des Verbands der Europäischen Hausgeräteindustrie (APPLiA) sagte: „Die neuen ehrgeizigen Ökodesign-Anforderungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sind ein Instrument, mit dem sichergestellt werden soll, dass sich alle Akteure an die gleichen Regeln halten und das Konzept der Kreislaufkultur voranbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Marktüberwachungsbehörden über genügend Ressourcen verfügen und sich ausreichend absprechen, um sich den neuen Herausforderungen bei der Überprüfung der Einhaltung des Rechts zu stellen.“

Chloé Fayole, Programm- und Strategiedirektorin der Europäischen Umweltorganisation der Bürger für Normung (ECOS), einer Umwelt-NRO, äußerte sich im Namen der Kampagne „Coolproducts“, die von ECOS und dem Europäischen Umweltbüro (EEB) geleitet wird: „Das Ökodesign ist und bleibt im Hinblick auf Energieeinsparungen und nun die Reparierbarkeit von Produkten eine europäische Erfolgsgeschichte. Der gesunde Menschenverstand diktiert, dass die Europäerinnen und Europäer das Recht haben müssen, die eigenen Geräte zu reparieren. Wir begrüßen daher die von der EU getroffenen Entscheidungen.“

Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen in Verbindung mit den am 11. März angenommenen Vorschriften zu Energielabels bis 2030 Endenergieeinsparungen von 167 TWh jährlich erzielt werden. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks und kommt einer Einsparung von über 46 Mio. t CO2-Äquivalent gleich. Durch diese Maßnahmen können europäische Haushalte durchschnittlich 150 EUR im Jahr einsparen.

Diese Einsparungen kommen zu denjenigen hinzu, die durch die geltenden Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung erreicht werden, und bis 2020 jährlich bei rund 150 Mio. t RÖE (Mio. Tonnen Rohöleinheiten) liegen dürften. Dies entspricht etwa dem jährlichen Primärenergieverbrauch von Italien.Für die Verbraucher bedeutet dies bereits eine durchschnittliche Einsparung von bis zu 285 EUR pro Jahr bei ihren privaten Haushaltsenergiekosten.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Annahme werden die Texte in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten 20 Tage danach in Kraft.

Hintergrund

Nach einem Konsultationsprozess hat die Kommission zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign angenommen, die Energieeffizienz- und andere Anforderungen für die folgenden Produktgruppen enthalten: Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlgeräte in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke), Transformatoren und Schweißgeräte.