Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Red Hat durch IBM

5cc8aafb20884512242e1923 750 483Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Red Hat durch IBM, beide in den USA ansässige Informationstechnologieunternehmen, nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Red Hat und IBM vertreiben beide Informationstechnologie-(„IT“) Ansätze für Unternehmenskunden. Red Hat ist vor allem auf dem Gebiet der quelloffenen Software und Unterstützungsdienste tätig, wohingegen IBM ein breites Spektrum von IT-Lösungen vertreibt, die insbesondere IT-Software für Unternehmen, Hardware und Dienstleistungen betreffen.

Die Untersuchung der Kommission

Während ihrer Untersuchung würdigte die Kommission Folgendes:

  • Die Auswirkung der vorgeschlagenen Übernahme auf die Märkte für Middleware- und Systeminfrastruktur-Software, auf denen sich die Tätigkeiten von IBM und Red Hat überschneiden. Bei „Middleware“ handelt es sich um eine Software, die für die Erstellung und den Betrieb von Unternehmensanwendungssoftware verwendet wird, d. h. unternehmensorientierte Instrumente, wie die Verarbeitung von Online-Zahlungen. Systeminfrastruktur-Software gestattet Unternehmen, die Verwendung von Hardware-Ressourcen (z. B. Server) über Unternehmensanwendungssoftware zu konfigurieren, kontrollieren, automatisieren und zu teilen. Die Kommission stellte fest, dass sich das neue Unternehmen weiterhin gegen erhebliche Konkurrenz durch andere Marktteilnehmer auf allen potenziellen Märkten behaupten müsste.
  • Auch dürfte das Risiko eines geschwächten Wettbewerbs nicht bestehen, wenn sowohl IBM als auch Red Hat ihre jeweiligen Positionen auf den Nachbarmärkten aushebelten. Die Kommission prüfte insbesondere, ob IBM die Wettbewerbsfähigkeit der Angebote seiner Konkurrenten erheblich verringern könnte, indem die Interoperabilität mit dem Spitzenprodukt von Red Hat, Red Hat Enterprise Linux, verschlechtert würde. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das neue Unternehmen nicht über eine ausreichende Marktkraft verfügen wird, um seine Wettbewerber durch die Bündelung oder den Abbau der Interoperabilität auszuschließen oder zu marginalisierten. Darüber hinaus wird der Erfolg von Red Hat erheblich von seiner Neutralität abhängen. Jegliche Strategie zur Beeinträchtigung dieser Neutralität dürfte die Geschäftstätigkeit von Red Hat gefährden, indem der Schwerpunkt von Kunden, Entwicklern und Partnern zugleich auf konkurrierende quelloffene Lösungen verlagert wird.
  • Auch dürfte das neue Unternehmen den Zugang zum Quellencode von Red Hat verschlechtern und/oder die Entwicklung spezifischer offener Quellen-Projekte beeinflussen, um den (derzeitigen oder potenziellen) Wettbewerb für seine Produkte zu erleichtern. Der Kommission zufolge dürften derlei Strategien starke unerwünschte Gegenreaktionen von Seiten der offenen Quellen-Gemeinschaft von Entwicklern auslösen, die sich negativ für Red Hat-Produkte auswirken würden.

ibm PNG19658Darüber hinaus nahm die Kommission die möglichen wettbewerbsfreundlichen Überlegungen dieser Übernahme zur Kenntnis. Dabei geht es vor allem um die Absicht von IBM, die zusätzlichen Möglichkeiten von Red Hat zu nutzen, um offene hybride Cloud-Lösungen weiter zu entwickeln und anzubieten. Dadurch erhielten Unternehmenskunden eine größere Auswahl, die Arbeitsbelastungen zwischen fest angesiedelten Servern und multiplen öffentlichen und privaten Clouds einfacher verlagern könnten.

Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf den betreffenden Märkten aufwerfen würde und genehmigte die Sache ohne Auflagen.

Unternehmen und Produkte

Bei IBM handelt es sich um ein in den USA ansässiges Unternehmen, das weltweit auf dem Gebiet der Entwicklung, Produktion und Vermarktung einer großen Spanne an IT-Lösungen tätig ist, und zwar IT-Unternehmenssoftware, -IT-Hardware und -IT-Dienste.

Bei Red Hat handelt es sich um ein in den USA ansässiges Unternehmen, das weltweit quelloffene Software-Lösungen anbietet und Unterstützungsdienste erbringt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Das Vorhaben wurde am 20. Mai 2019 bei der Kommission angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt.

Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie ein Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.9205 veröffentlicht.

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