Idee zur gesetzlich verbotenen Retourenvernichtung ist Unfug

Das von der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN ins Gespräch gebrachte Verbot, Retouren aus dem Onlinehandel zu vernichten, verkennt die operative Praxis und die rechtliche und vertragliche Lage der Händler. Zudem würde das Verbot einseitig dem Onlinehandel einen Vorgang anlasten, der im gesamten Einzelhandel üblich ist, dort aber weniger sichtbar wird.

Gero Furchheim, Präsident des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh): „Die Idee, die Zerstörung von Retourenwaren gesetzlich zu verbieten, ist Unfug. Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten. Es gibt viele Konzepte, die Auswirkung des uns vom Staat verordneten Widerrufsrechts sinnvoll in den Einklang mit der Ökologie zu bringen – Aufarbeitung, Sonderverkäufe, sozial motivierte Schenkungen. All das ist auf freiwilliger Basis geübte Praxis. Das geplante Gesetz würde darüber hinaus nur solche wenige Fälle erreichen, in denen nicht andere Pflichten eine Vernichtung erzwingen.“

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pixabay.com ©OpenClipart-Vectors (Creative Commons CC0)

Die von der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN unter anderem herangezogene Studie der Universität Bamberg hat ergeben, dass von den Retouren nur ca. 4 Prozent vernichtet werden müssen. In dieser Zahl sind auch retournierte Artikel enthalten, die aufgrund von hygienischen, rechtlichen oder funktionalen Einschränkungen nicht weiter verwertbar sind. Diese müssten auch nach einem entsprechenden Verbot dennoch entsorgt werden.

Gerade im Hinblick auf führende Marktplätze besteht zudem das Problem, dass die Marktplatz-Anbieter oft an die Verfügung der kleinen Händler gebunden sind. In ähnlicher Weise verbieten die Verträge mit Markenherstellern den Händlern nicht selten eine Verwertung.

Gero Furchheim kritisiert die einseitige Ausrichtung des Grünen-Vorstoßes auf den Online-handel und große Marktplätze: „Wir lehnen die Stigmatisierung einer Branche auf Grund von Vorurteilen und Feindbildern ab – der Umgang mit Rückgaben und Warenrückzug betrifft den gesamten, in weiten Teilen mittelständischen Handel und schließt die Hersteller und Erzeuger mit ein.“

Zudem will die Grünen-Fraktion die Onlinehändler verpflichten, retournierte und nicht wieder verkäufliche Waren abseits ökonomischer Sinnhaftigkeit an ´Sozialkaufhäuser zu verschenken´. Damit will sie einseitig die Onlinehändler und nicht sämtliche Teilnehmer in der Wertschöpfungskette zu einem Verhalten zwingen, durch das ihnen neben dem grundsätzlichen wirtschaftlichen Schaden zusätzlich steuerliche Belastungen auferlegt werden.

„Ökologisch sinnvolles Verhalten kann besser durch Anreize und Freiwilligkeit gestärkt werden. Dass die Gesetzeskeule oft nicht sinnvoll ist, haben die Grünen zuletzt bei der Diskussion um verpflichtende Veggie-Days gelernt. Genau so schnell wie dieser angedachte Regulierungswahn sollte auch der aktuelle Vorschlag wieder vom Tisch genommen werden“, so Furchheim abschließend.

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