Datenschutz-Grundverordnung: ein Jahr nach dem Inkrafttreten

Am 25. Mai 2019 wird die Datenschutz-Grundverordnung seit genau einem Jahr in Kraft sein. Aus diesem Anlass gaben Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt‚ und Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, folgende Erklärung ab:

DSGVO-Ratgeber von secupay zeigt:
Was Händler wissen müssen und wie zu handeln ist
Datenschutz-Grundverordnung: ein Jahr nach dem Inkrafttreten 1

„Der 25. Mai ist der Jahrestag der neuen europäischen Datenschutzvorschriften, der Datenschutz-Grundverordnung. Diese bahnbrechenden Vorschriften haben Europa nicht nur für das digitale Zeitalter gerüstet, sondern auch weltweit Maßstäbe gesetzt.

Die Vorschriften sollen vor allem die Handlungskompetenz der Menschen stärken und ihnen dabei helfen, mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu erlangen. Dies geschieht bereits, indem die Menschen allmählich ihre neuen Rechte wahrnehmen und mehr als zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer von der Verordnung gehört haben.

Auch die Unternehmen profitieren nun davon, dass nur ein einziges Regelwerk in der Union gilt. Sie haben ihre Hausaufgaben in Bezug auf Daten gemacht; mehr Datensicherheit und ein Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden sind das Ergebnis.

Durch die Datenschutz-Grundverordnung können die Behörden wirksam gegen Verstöße vorgehen. Im ersten Jahr seit ihrem Inkrafttreten beispielsweise hat der neu geschaffene Europäische Datenschutzausschuss mehr als 400 grenzüberschreitende Fälle in ganz Europa registriert. Dies ist ein Beweis für den zusätzlichen Nutzen der Datenschutz-Grundverordnung, da der Datenschutz nicht an nationalen Grenzen halt macht.

Das Bewusstsein der Menschen steigt, und das ist äußerst ermutigend. Neue Zahlen zeigen, dass fast sechs von zehn Personen wissen, dass es in ihrem Land eine Datenschutzbehörde gibt. Dies ist ein erheblicher Anstieg – im Jahr 2015 waren es noch vier von zehn Personen gewesen. Den Datenschutzbehörden kommt bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung vor Ort eine wesentliche Rolle zu.

Die neuen Vorschriften sind zum europäischen Regelungsrahmen geworden, der unser Vorgehen in vielen anderen Bereichen prägt. Von künstlicher Intelligenz über die Entwicklung von 5G-Netzen bis hin zur Integrität unserer Wahlen tragen strenge Datenschutzvorschriften dazu bei, unsere Politik und unsere Technologien auf der Grundlage des Vertrauens der Menschen weiterzuentwickeln.

Auch jenseits von Europa haben die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung Strahlkraft. Ob in Chile, Japan, Brasilien, Südkorea, Argentinien oder Kenia: Überall auf der Welt entstehen neue Datenschutzvorschriften,

die auf starken Garantien, durchsetzbaren individuellen Rechten und unabhängigen Aufsichtsbehörden basieren.Diese Aufwärtskonvergenz bietet neue Gelegenheiten, Datenströme auf der Grundlage von Vertrauen und Sicherheit zu fördern.

Die Datenschutz-Grundverordnung hat die Landschaft in Europa und darüber hinaus verändert. Die Einhaltung der Vorschriften ist jedoch ein dynamischer Prozess und geschieht nicht über Nacht. Unsere zentrale Priorität für die kommenden Monate ist es, für eine ordnungsgemäße und gleiche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu sorgen. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, sich an den Wortlaut und den Geist der Datenschutz-Grundverordnung zu halten, um ein berechenbares Umfeld zu schaffen und eine unnötige Belastung der Interessenträger, insbesondere der KMU, zu vermeiden. Wir werden unsere enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzausschuss und den nationalen Datenschutzbehörden sowie mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft fortsetzen, um die brennendsten Fragen anzugehen und die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern.“

Hintergrund

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein einheitliches Regelwerk, das auf einem gemeinsamen EU-weiten Konzept für den Schutz personenbezogener Daten beruht und in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Sie stärkt das Vertrauen, indem sie natürlichen Personen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückgibt und gleichzeitig den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten garantiert. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht in der Europäischen Union.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018. Seitdem haben fast alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die nationalen Datenschutzbehörden sind dafür zuständig, die neuen Vorschriften durchzusetzen, und stimmen ihre Maßnahmen dank der neuen Kooperationsmechanismen und des Europäischen Datenschutzausschusses besser aufeinander ab. Sie erstellen Leitlinien zu zentralen Aspekten der Datenschutz-Grundverordnung, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen.

Die Kommission wird auf einer Veranstaltung am 13. Juni eine Bilanz über das erste Jahr der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ziehen. Wie in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen, wird die Kommission im Jahr 2020 einen Bericht über die Anwendung der neuen Vorschriften vorlegen.

Heute werden die ersten Ergebnisse einer Eurobarometer-Sonderumfrage zum Datenschutz veröffentlicht, an der über 27 000 Personen in der gesamten EU teilgenommen haben. Die Europäische Kommission wird die vollständigen Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage anlässlich der Jubiläumsveranstaltung am 13. Juni veröffentlichen.

Weitere Informationen

EU Kommission