EU-Kommission begrüßt die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu den neuen Vorschriften für mehr Fairness und Transparenz auf Online-Plattformen

Das Europäische Parlament hat gestern die neue Verordnung zu den über Plattformen an Unternehmen gerichteten Handelspraktiken gebilligt, mit der bei der Nutzung von Online-Plattformen ein faires, vertrauenswürdiges und innovationsorientiertes Umfeld für Unternehmen und Händler geschaffen werden soll.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip, die Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Elżbieta Bieńkowska und die Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Mariya Gabriel begrüßten das Ergebnis der Abstimmung in einer gemeinsamen Erklärung:

„Wir sind sehr erfreut über die überwältigende Unterstützung, die die neuen Regeln für die Handelspraktiken von Online-Plattformen unter den Mitgliedern des Europäischen Parlaments finden. Es handelt sich hier um das weltweit erste Regelwerk, mit dem die Herausforderungen angegangen werden, die aus Geschäftsbeziehungen in der Online-Plattformwirtschaft entstehen und somit um einen Meilenstein des digitalen Binnenmarkts, da damit eine Grundlage für künftige Entwicklungen geschaffen wird. Es wird nicht nur das Vertrauen stärken sowie Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch neue und zugängliche Möglichkeiten des Rechtsbehelfs und der Beilegung von Streitfällen zwischen Unternehmen und Plattformen auftun.

Diese Verordnung wurde auf die Bedürfnisse der Millionen KMU zugeschnitten und soll dafür sorgen, dass diese nicht länger unbegründeten Kontosperrungen, der undurchsichtigen Reihenfolge von Suchergebnissen, unbezahlbaren Streitbeilegungen oder den vielen weiteren unlauteren Praktiken ausgesetzt sind. Sie wird zudem den Verbrauchern zugutekommen, da sie Anreize für Unternehmen schafft, Online-Plattformen zu nutzen und somit zu einer größeren Auswahl an Waren und Dienstleistungen sowie zu besserer Qualität und niedrigeren Preisen führen wird.

Wir danken allen Beteiligten, den EU-Organen und den Mitgliedstaaten, für ihre Arbeit, mit der sie in kurzer Zeit einen guten Kompromiss erzielt haben. Es handelt sich hier um eine weitere positive Entwicklung vor den bevorstehenden Europawahlen.“

Nächste Schritte

Der heute vom Europäischen Parlament angenommene Text muss nun noch förmlich vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Die Verordnung tritt zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die EU hat außerdem eigens eine Beobachtungsstelle für Online-Plattformen eingerichtet‚ um die Entwicklung des Marktes und die wirksame Umsetzung der Vorschriften zu überwachen. Diese Beobachtungsstelle hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und wird die Kommission bezüglich der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen beraten.

Hintergrund

Plattformen ermöglichen einen schnellen und effizienten Zugang zu internationalen Verbrauchermärkten über das Internet. Aus diesem Grund sind sie für Millionen erfolgreicher Unternehmen unverzichtbar geworden. Es wurde allerdings für erforderlich befunden, strukturelle Probleme anzugehen und unlauteren Handelspraktiken gegenüber Unternehmen vorzubeugen.

In der Mitteilung der Kommission über Online-Plattformen vom Mai 2016 wurden bestimmte Bereiche genannt, in denen weitere Anstrengungen erforderlich sind, um für ein auf Vertrauen beruhendes, rechtmäßiges und innovationsorientiertes Umfeld in der EU zu sorgen. Daraufhin legte die Kommission im April 2018 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung über Fairness und Transparenz beim Handel auf Online-Plattformen vor und richtete eine Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft ein. In dieser Initiative findet die in der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union 2017 gemachte Zusage zur Gewährleistung eines fairen, vorhersehbaren, tragfähigen und vertrauenswürdigen Geschäftsumfelds für die Online-Wirtschaft ihren Ausdruck. Sie ist außerdem eine der Errungenschaften im Rahmen des digitalen Binnenmarkts (der in diesem Blog von Vizepräsident Andrus Ansip erläutert wird).

Die neuen Vorschriften stützen sich auf eine Folgenabschätzung‚ in die Daten und Standpunkte von Interessenträgern eingeflossen sind, die während einer zweijährigen Bestandsaufnahme zusammengetragen wurden.

EU Kommission