Amazon führt ab Juni eine Mindestverkaufsgebühr ein

Auf Amazon-Händler kommen einige Veränderungen zu. Der Internetriese führt eine Mindestverkaufsgebühr ein und passt die Sätze der prozentualen Provision an. Dadurch ergeben sich für die Anbieter durchaus Vorteile.

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pixabay.com ©geralt (Creative Commons CC0)

Wenn Amazon-Händler über den Online-Marktplatz ihre Produkte an den Mann bringen, verlangt der Internet-Riese eine Provision, die prozentual bemessen ist. Zusätzlich dazu führt er am 5. Juni eine Mindestverkaufsgebühr von 0,30 Euro ein, wie das Portal Rovic berichtet. Nachteile ergeben sich dadurch nur für Händler, deren Erlöse prozentual eine geringere Provision nach sich ziehen würden.

Anpassung der prozentualen Gebühr

Die Änderung gilt jedoch nicht produktübergreifend, wie Amazon mitteilt: “Wir führen eine Mindestverkaufsgebühr von 0,30 Euro/0,25 GBP pro Artikel für alle Kategorien ein, mit Ausnahme der Kategorien Lebensmittel und Medien (Bücher, Musik, Videos, Videospiele, DVDs und Software).” Wer Umsätze generiert, für die keine Mindestverkaufs-, sondern eine prozentuale Gebühr anfällt, muss sich ebenfalls auf Veränderungen einstellen. In einigen Kategorien profitieren die Händler sogar von der Anpassung. So fällt etwa die prozentuale Verkaufsgebühr für Möbel von 15 auf zehn Prozent, sofern der Gesamtverkaufspreis über 200 Euro liegt. Davon ausgeschlossen sind lediglich Matratzen, für die Amazon weiterhin 15 Prozent erhebt.

Weitere Kategorien

Vorteile ergeben sich auch für die Anbieter von Schmuck und Uhren, die in Zukunft nicht mehr eine Provision von 20, sondern von fünf Prozent zahlen – allerdings erst dann, wenn der Gesamtverkaufspreis über 250 Euro liegt. Ebenfalls kulant ist der Internetriese bei Produkten der Kategorien Lebensmittel, Beauty, Drogerie und Babyprodukte. Liegt der Gesamtverkaufspreis hier bei maximal zehn Euro, zahlen die Händler künftig acht statt 15 Prozent.

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