Bericht über Handelsschutzmaßnahmen der EU – wirksamer Schutz gegen unlauteren Handel

Laut einem heute veröffentlichten Bericht schützt die EU durch ihre handelspolitischen Schutzmaßnahmen 320 000 direkt betroffene Arbeitsplätze in ganz Europa vor unlauterem Wettbewerb ausländischer Konkurrenz.

Die Juncker-Kommission hat das europäische Handelsschutzinstrumentarium durch zwei große Reformen gestärkt. Seit 2014 hat sie zudem 95 Maßnahmen ergriffen, damit europäische Unternehmen und Arbeitskräfte zu fairen Bedingungen konkurrieren können. Zwei Drittel aller 135 geltenden Maßnahmen betreffen Einfuhren aus China.

Bericht über Handelsschutzmaßnahmen der EU – wirksamer Schutz gegen unlauteren Handel
Bericht über Handelsschutzmaßnahmen der EU – wirksamer Schutz gegen unlauteren Handel – pixabay.com ©harakir (Creative Commons CC0)

2018 schloss die EU die größte Überarbeitung ihrer Antidumping- und Antisubventionsvorschriften seit 1994 ab. Durch die Reform wurden die Abwehrmaßnahmen der EU gegen gedumpte und subventionierte Einfuhren gestärkt. Vor diesem Hintergrund setzte die EU ihre intensive Tätigkeit fort und schloss zahlreiche Untersuchungen ab, die zur Anwendung von Schutzinstrumenten führten, insbesondere in der Stahlbranche. Bemerkenswert war 2018 zudem, dass die EU zum ersten Mal seit 2002 drei Schutzmaßnahmen spezieller Art („safeguard measures“) ergriff.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte hierzu: „Wir sind für offenen Handel, aber Naivität können wir uns nicht leisten. Nicht alle unsere Handelspartner halten sich so wie wir an die Regeln – wir müssen aufpassen, dass das niemand ausnutzt, und die Unternehmen und Arbeitnehmer in der EU vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Unsere intensive Arbeit in diesem Bereich in den letzten Jahren trägt Früchte: Wir verfügen jetzt über Instrumente, die besser zur Weltwirtschaft von heute passen, und wir werden weiter daran arbeiten, unsere Unternehmen und Arbeitnehmer vor unlauteren Praktiken zu schützen.“

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström äußerte sich hierzu wie folgt: „Offene Volkswirtschaften brauchen wirksame Instrumente, um einen fairen Wettbewerb durchzusetzen, insbesondere jetzt, da sich einige Länder nicht an die Regeln halten wollen. Dieser Bericht zeigt, dass wir im Bereich des Handelsschutzes stärker denn je dafür arbeiten, Arbeitsplätze zu sichern und die EU vor unlauteren Handelspraktiken in der ganzen Welt zu schützen. Dank unserer jüngsten Reformen können wir schneller handeln, und unsere Instrumente sind für die derzeitigen globalen wirtschaftlichen Herausforderungen besser geeignet.“

Dem heute vorgelegten Bericht zufolge hat die Juncker-Kommission seit Beginn ihrer Amtszeit (November 2014 bis Dezember 2018) 95 Handelsschutzmaßnahmen eingeführt. Ende 2018 waren in der EU 93 endgültige Antidumpingmaßnahmen und 12 Antisubventionsmaßnahmen in Kraft. Bei fast 44 % von ihnen handelte es sich um Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Stahlerzeugnissen. Mehr als zwei Drittel (68 %) aller geltenden Maßnahmen betreffen Importe aus China.

Handelspolitische Schutzmaßnahmen der EU bringen europäischen Unternehmen willkommene Erleichterungen. In einigen Fällen führten die Zölle zu einem Rückgang der zu unfairen Preisen erfolgenden Einfuhren von bis zu 99 %. Zugleich werden sie in einer Höhe festgesetzt, die ausreicht, um die Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt wiederherzustellen, ohne die Verbraucher und die Wirtschaftszweige, die von den importierten Waren abhängen, in der EU übermäßig zu belasten.

Wichtigste Höhepunkte 2018:

  • Grundlegende Überarbeitung der Rechtsvorschriften zu Handelsschutzinstrumenten: Die EU reformierte 2018 ihre Dumping- und Antisubventionsvorschriften, um wirksamer auf unlautere Handelspraktiken reagieren zu können, die den EU-Herstellern schaden. Durch die Änderungen sind die Untersuchungen schneller und transparenter geworden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Unterstützung kleiner Unternehmen liegt. Diese neuen Vorschriften, die für neue Untersuchungen seit 2018 gelten, sehen die Möglichkeit vor, bei schwerwiegenden Marktverzerrungen höhere Zölle zu erheben.
  • Weiterhin intensive Tätigkeit im Bereich des Handelsschutzes in der EU: Im Jahr 2018 leitete die EU zehn neue Untersuchungen ein, von denen vier die Importe von Stahlerzeugnissen betrafen. Es wurden 14 Beschlüsse über neue Maßnahmen gefasst. Die EU leitete außerdem 17 Untersuchungen ein, um bestehende Maßnahmen zu überprüfen. In sieben Fällen wurde beschlossen, die geltenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus leitete die Kommission drei spezielle Schutzmaßnahmenuntersuchungen („safeguard investigations“) ein – eine im Stahlsektor und zwei auf bilateraler Ebene zu Reis aus Kambodscha und Myanmar.
  • Entschlossene Maßnahmen zum Schutz der Stahlerzeuger in der EU: Nach der Einführung von Maßnahmen der USA bei Stahl und Aluminium handelte die EU, um gegen die verheerenden Auswirkungen der Maßnahmen auf die Stahlbranche der EU vorzugehen. Dies war notwendig, um die Umlenkung von Handelsströmen in die EU zu verhindern, die den Stahlherstellern in der EU zu schaden drohte.
  • Starke und kontinuierliche Verteidigung von Exporteuren aus der EU in Untersuchungen im Ausland: Die Kommission unterstützte Exporteure aus der EU in rund 70 Handelsschutzuntersuchungen im Ausland, in denen Handelsschutzinstrumente ungerechtfertigt oder missbräuchlich angewandt wurden. Dies war in vielen Fällen erfolgreich, sodass Zölle aufgehoben bzw. nicht eingeführt wurden. Die Zahl der Handelsschutzmaßnahmen gegenüber EU-Ausführern beträgt jetzt 174. Im Jahr 2017 waren es noch 162. Dieser Aufwärtstrend dürfte sich in den nächsten Jahren fortsetzen.