Sieg vor Gericht: Otto darf Online-Shop in der Schweiz starten

Der Hamburger Konzern geht in der Schweiz noch in diesem Jahr mit einem Online-Shop an den Start. Dazu wäre es schon früher gekommen, wenn der heimische Discounter Ottos aus Angst vor einer Namensverwechslung nicht eine Klage gegen den deutschen Handelskonzern eingereicht hätte. Jetzt steht das Urteil fest – genauso wie der voraussichtliche Termin des Launchs.

Sieg vor Gericht: Otto darf Online-Shop in der Schweiz starten
Sieg vor Gericht: Otto darf Online-Shop in der Schweiz starten – Basis: pixabay.com ©paulbr75 (Creative Commons CC0)

Der Versandhändler Otto treibt seit einigen Jahren sein E-Commerce-Geschäft voran. Mittlerweile ist er in einigen Ländern mit einem eigenen Online-Shop vertreten. Einen solchen wollten die Hamburger im letzten Jahr auch in der Schweiz eröffnen, doch der heimische Discounter mit dem ähnlich klingenden Namen Ottos hatte etwas dagegen. Aus Angst vor Verwechslungsgefahr legte dieser beim Luzerner Kantonsgericht sogar eine Klage vor, um den Markteintritt zu verhindern. Jetzt ist das Urteil gefallen – zu Gunsten des deutschen Handelskonzern.

Produkte aus mehreren Kategorien

Wie carpathia.ch berichtet, habe das Luzerner Kantonsgericht entschieden, dass zurzeit keine Gefahr eines Markteintritts der Beklagten in den stationären Handel bestehe. Damit hat es für Otto den Weg frei gemacht. Die Hamburger wollen den Online-Shop nun bereits in diesem Sommer unter der Domain otto-shop.ch an den Start bringen. Als genauer Zeitpunkt gilt der 1. Juli als wahrscheinlich. Die Webseite ist jedoch schon jetzt aufrufbar. Wer sie besucht, erhält die Information, dass Otto hier im Sommer Produkte aus den Bereichen Mode, Wohnen und Technik anbieten wird.

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