Marktwächter warnen vor auffälligem Drittanbieter ZED

Sie kommt wie aus heiterem Himmel, eine SMS, die Verbraucher über den Kauf beim Musik-, Spiele- und Bilder-Abo-Anbieter „Zed“ informiert. Über die Leistung und das Zustandekommen des Abschlusses gibt es keinerlei Informationen. Dass es sich dabei um ein Drittanbieterabo handelt, das auf der Mobilfunkrechnung auftaucht, wird nicht deutlich. Dem Marktwächter-Team aus der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegen aktuell zur Zed Germany GmbH Beschwerden von Verbrauchern aus ganz Deutschland vor. Kunden von Vodafone scheinen besonders stark betroffen zu sein.

Marktwächter warnen vor auffälligem Drittanbieter ZED
Marktwächter warnen vor auffälligem Drittanbieter ZED – pixabay.com ©geralt (Creative Commons CC0)

„Drittanbieter-Abofallen sind nach wie vor ein Verbraucherproblem im Telekommunikationsmarkt. Allein über die Zed Germany GmbH beschweren sich seit Monaten fortlaufend Verbraucherinnen und Verbraucher aus allen Bundesländern“, erklärt Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In den vergangenen Jahren gingen zahlreiche Beschwerden zu Betrug durch Drittanbieter im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen ein. Das Marktwächter-Team wertete diese in einem Untersuchungsbericht im Jahr 2017 aus und deckte strukturelle Schwächen am Telekommunikationsmarkt auf.

Nach Recherchen des Marktwächter-Teams zeigen sich manche Telekommunikationsunternehmen mittlerweile nach Beschwerden kulant und erstatten das abgebuchte Geld an die Verbraucher zurück. „Dennoch wird Verbrauchern noch immer ohne ihr Wissen oder Wollen erst einmal Geld abgebucht“, so Janneck. Zwar gibt es auch von Seiten der Netzbetreiber Maßnahmen, Verbraucher besser zu schützen, beispielsweise über die automatisierte Weiterleitung auf eine gekennzeichnete Bezahlseite[1]. „Allerdings gibt es bisher keine verbindlichen Regeln, wann und wie diese technische Maßnahme eingesetzt wird – ein Basisschutz ist aktuell also noch immer nicht gegeben“, betont er.

Voreingestellte Drittanbietersperre

„Um Verbraucher besser zu schützen, sollte die Drittanbietersperre standardmäßig voreingestellt sein. Erst auf Wunsch des Verbrauchers sollte sie dann entweder pauschal oder selektiv aufgehoben werden können“, fordert Lina Ehrig, Teamleitern Digitales und Medien beim vzbv. „Verbraucher sollen selbst entscheiden, welche Dienste sie auf dem Handy nutzen und freischalten möchten. In den meisten Fällen wird eine Drittanbietersperre heute erst aktiviert, wenn Verbraucher durch unberechtigte Rechnungsposten bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben.“

Betroffene von ungewollten Drittanbieter-Abonnements können ihre Beschwerde dem Marktwächter über dieses Formular melden: https://www.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular.

Zudem können sich Betroffene bei den Verbraucherzentralen in ihrer Nähe beraten lassen. Mehr Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung.

 


[1] Auch „Redirect“ genannt: Für den Verbraucher äußert sich der Redirect in einer Weiterleitung von der Webseite des Drittanbieters, auf der das Angebot präsentiert wird, hin zu einer Bezahlseite, die sich optisch eindeutig von der vorherigen Seite unterscheidet. Diese Bezahlseite liegt auf der technischen Infrastruktur des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens bzw. Mobilfunknetzbetreibers.