Gebühren für den Kauf auf Rechnung unzulässig?

Seit Januar 2018 gilt in Deutschland das sogenannte Surcharging-Verbot, welches Zahlungsempfängern untersagt, Gebühren für Zahlungen über SEPA-Basislastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, SEPA-Überweisung oder für Zahlung über eine Zahlungskarte zu verlangen. Rechtlicher Hintergrund des Surcharging-Verbotes ist die – auch PSD2 genannte – Zahlungsdiensterichtlinie der EU, welche bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Zuvor war es in Deutschland erlaubt für bestimmte Zahlungsarten Gebühren zu verrechnen, solange diese nicht die dem Unternehmen dafür entstandenen Kosten überstiegen und mindestens eine Zahlungsart im Check-Out für den Kunden kostenlos war.

Gebühren für den Kauf auf Rechnung unzulässig? – pixabay.com ©rawpixel (Creative Commons CC0)
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Nach Einschätzung von Rechtsexperten gilt das Surcharching-Verbot auch für den Kauf auf Rechnung, da es sich dabei im Grunde um eine SEPA-Überweisung handelt. Shops, die den Kauf auf Rechnung nicht selbst abwickeln, sondern die Dienste eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch nehmen, befanden sich hierbei bislang allerdings in einer Art Grauzone. Denn im Grunde sind laut Gesetzeswortlaut theoretisch auch Zahlungen über Drittanbieter wie z.B. PayPal vom Anwendungsgebiet des neuen Gesetzes erfasst. Diesbezüglich ergab allerdings eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, laut der man „keine Ausweitung auf 3-Parteien-Systeme und PayPal vornehmen wolle“, dass Gebühren für die Nutzung von PayPal weiterhin zulässig seien. Da es sich beim Kauf auf Rechnung über Zahlungsdienstleister offensichtlich um ein 3- Parteien-System handelt, schien eine Gebühr also auch in diesen Fällen rechtens.

Allerdings gibt es nun einen aktuellen Gerichtsbeschluss, der diese Beschlussempfehlung offenbar über den Haufen wirft. Laut einem Urteil des Landgerichts München vom vergangenen Donnerstag dürfen Unternehmen keine Extra-Gebühren für Zahlungen per PayPal mehr erheben. Geklagt hatte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen das Fernbus-Unternehmen Flixbus. Das aktuelle Gerichtsurteil betrifft nun also auch jene Händler, die Kauf auf Rechnung über einen Zahlungsdienstleister anbieten und dafür bisher Gebühren an die Kunden verrechnet haben. Dies scheint durch den neuen Gerichtsbeschluss nun endgültig unzulässig zu sein. So verzichtet Flixbus inzwischen auf das Erheben von Gebühren für Zahlung per PayPal. Auch andere Großunternehmen wie die Deutsche Bahn und Lufthansa haben ihre PayPal Gebühren im Laufe des aktuellen Jahres bereits abgeschafft.

Können Verbraucher nun also damit rechnen, dass der Kauf auf Rechnung jetzt endgültig flächendeckend kostenfrei wird? Ob und wie betroffene Online-Händler auf dieses Urteil reagieren, wird sich noch zeigen. Wahrscheinlich ist wohl eher, dass viele Händler erst einmal abwarten werden, bis ein ähnliches „Drittanbieter-Urteil“ auch speziell für den Kauf auf Rechnung vorliegt. Der Großteil der Händler verzichtet zwar ohnehin auf Gebühren, aber einige gibt es dann doch, die zumindest teilweise die anfallenden Kosten an die Kunden weiter geben. Das Shopping-Portal Rechnungskauf.com listet aktuell über 1.000 Onlineshops, die Kauf auf Rechnung anbieten. Rund 11% davon verlangen für die Nutzung dieser Zahlungsart eine Gebühr.

Einer davon ist e-Commerce Riese Amazon, der in Deutschland nach wie vor Gebühren in Höhe von € 1,50 für den Kauf auf Rechnung erhebt. Da Amazon seinen Rechnungskauf allerdings selbst und nicht mit Hilfe eines Zahlungsdienstleisters abwickelt, scheint die Rechtmäßigkeit dieser Gebühren ohnehin schon seit Januar 2018 mehr als fraglich. In Österreich erklärte der Oberste Gerichtshof nach einer Klage des VKI (Verein für Konsumenteninformation) die Gebühren für den Kauf auf Rechnung bei Amazon bereits für rechtswidrig. In Deutschland gibt es dazu bisher allerdings noch kein entsprechendes Urteil. Es bleibt also abzuwarten, ob es hierzulande noch zu einer ähnlichen Gerichtsentscheidung kommt.