Amazon.com beendet Versand in die Schweiz

Ab Januar tritt in der Schweiz ein neues Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Deswegen beendet Amazon.com den Versand in die Eidgenossenschaft. Während die Kunden dadurch einen Nachteil erleiden, verbessert sich mit der Änderung die Stellung der heimischen Online-Händler.

Amazon.com beendet Versand in die Schweiz – pixabay.com ©geralt (Creative Commons CC0)
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Amazon betreibt in vielen Ländern einen eigenen Marktplatz, jedoch nicht in der Schweiz. Wenn die Eidgenossen bei dem Internetriesen einkaufen möchten, müssen sie auf das Portal amazon.com zurückgreifen. Die bestellten Produkte versendet der US-Konzern dann zu ihnen nach Hause. Damit ist jedoch am 26. Dezember Schluss, wie Amazon seinen Schweizer Kunden mitgeteilt hat. Allerdings gilt die Änderung lediglich für physische Produkte, während digitale Angebote wie zum Beispiel Hörbücher weiterhin zur Verfügung stehen werden.

Europäische Amazon-Marktplätze als Alternative

Hintergrund des Versanstopps ist ein neues Mehrwertsteuergesetz, das in der Schweiz im Januar 2019 in Kraft tritt. Unternehmen mit einem Sitz im Ausland unterliegen ab diesem Zeitpunkt einer Mehrsteuerpflicht, sofern sie bei Kleinsendungen einen globalen Gesamtumsatz über 100.000 Franken (ca. 89.000 Euro) aufweisen. Das trifft auch auf den Internetriesen aus Seattle zu, der bislang für Lieferungen unter 65 Franken keine Steuern zu zahlen brauchte. Um seine Schweizer Kunden nicht zu verlieren, ermutigte sie der US-Konzern, die gewünschten Produkte auf den europäischen Amazon-Marktplätzen zu kaufen. Solche gibt es in Deutschland, Großbritannien, Italien, Frankreich und Spanien.

Stellung der Schweizer Online-Händler verbessert sich

Diese Alternativen sind jedoch mit Einschränkungen verbunden, weil das Sortiment dieser Plattformen weitaus kleiner ausfällt. An die rund 300 Millionen Produkte, die Kunden auf Amazon.com ordern können, kommen die europäischen Marktplätze nicht heran. Dafür verbessert sich die Position der Schweizer Online-Händler. Diese befanden sich ausländischen E-Commerce-Unternehmen bislang im Nachteil, weil sie für Verkäufe eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Sie waren es auch, die die Regierung zur Steuergesetz-Änderung bewegt haben. Wenn diese in Kraft tritt, werden ausländische und einheimische Unternehmen gleichrangig.

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