Bundesgerichtshof zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in einem Mobilfunkvertrag, die den Gebrauch des Internets auf bestimmte Endgeräte beschränkt, unwirksam ist. Dies verstößt gegen die Endgerätewahlfreiheit gemäß EU-Verordnung. Ein Telekommunikationsunternehmen darf diese Klausel nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden.
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