28. März 2024

Pflichtangaben bei Waschvollautomaten – Richtlinie 95/12/EG, geändert durch Richtlinie 96/89/EG

Der Verkauf von Haushaltsgeräten (aufgrund ihrer Farbe auch gerne als Weiße Ware bezeichnet) ist kein leichtes und unbeschwertes Unterfangen. Bereits die Lieferanten und Händler im stationären Fachhandel müssen eine Vielzahl an komplizierten und unübersichtlichen Vorschriften beachten. Dasselbe und sogar noch ein bisschen mehr muss der Versand- und Internethändler wissen.

Das Problem:

Grund für die Unübersichtlichkeit der Vorschriften ist die Existenz einer Vielzahl von EG-Richtlinien, die insbesondere die Kennzeichnungs- und Informationspflicht der Lieferanten und Händler regelt. Dabei gelten für einzelne Gerätearten unterschiedliche Durchführungsrichtlinien, die wiederum teilweise durch weitere Richtlinien abgeändert oder ergänzt, nicht aber komplett ersetzt worden sind. Dadurch ist ein komplexes Regelungssystem entstanden, das einerseits schwer zu durchschauen ist, aber andererseits unbedingt vom Händler beachtet werden muss, wenn er seine Geräte legal verkaufen möchte.

Die IT-Recht Kanzlei hat sich durch den Dschungel der einschlägigen Rechtsnormen gekämpft und gibt nun einen Überblick über Umfang und Inhalt der einzelnen einzuhaltenden Pflichten – insbesondere für den Verkauf von Haushaltsgeräten im Internet:

Die Rechtsnormen

  1. Grundlage – Richtlinie 92/75/EWG
  2. Pflichtangaben bei Kühlschränken – Richtlinie 94/2/EG, geändert durch Richtlinie 2003/66/EG
  3. Pflichtangaben bei Waschvollautomaten – Richtlinie 95/12/EG, geändert durch Richtlinie 96/89/EG
  4. Pflichtangaben bei kombinierten Haushalts-Wasch-Trockenautomaten – Richtlinie 96/60/EG
  5. Pflichtangaben bei Geschirrspülern – Richtlinie 97/17/EG, geändert durch Richtlinie 1999/9/EG
  6. Pflichtangaben bei Elektrobacköfen – Richtlinie 2002/40/EG
  7. Pflichtangaben bei Lichtquellen – Richtlinie 98/11/EG
  8. Pflichtangaben bei Klimageräten – Richtlinie 2002/31/EG

In diesem Ratgeberteil behandeln wir die Pflichtangaben bei Waschvollautomaten – Richtlinie 95/12/EG, geändert durch Richtlinie 96/89/EG. Die weiteren Normen (1.-2., 4.-8.) finden Sie in den folgenden Ratgebern.

Pflichtangaben bei Waschvollautomaten

– Richtlinie 95/12/EG, geändert durch Richtlinie 96/89/EG

Modellname/-kennzeichen des Waschvollautomaten /Gerätetyp

Leistungsdaten:

  • Energie-Effizienzklasse: z.B. A. Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
  • Energieverbrauch: z.B. 1,02 kWh. Energieverbrauch in kWh pro Programm, ausgehend von den Ergebnissen der Normprüfung für das Programm “Baumwolle 60°C”. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von den Betriebsbedingungen des Gerätes ab.
  • Waschwirkungsklasse: z.B. A [Skala A -G (A = Bestwert)]

Waschwirkungsklasse: Waschwirkungsindex P für das Standardprogramm „Baumwolle 60 °”

  • A:     P > 1,03
  • B:     1,03 > P > 1,00
  • C:     1,00 > P > 0,97
  • D:     0,97 > P > 0,94
  • E:     0,94 > P > 0,91
  • F:     0,91 > P > 0,88
  • G:     0,88 > P

Schleuderwirkungsklasse: z.B. A [Skala A -G (A = Bestwert)]

Schleuderwirkungsgrad: Schleuderwirkungsgrad D für das Standardprogramm „Baumwolle 60 °C“

  • A:     D < 45%
  • B:     5 % 4 D 5 54 %
  • C:     54 % 4 D 5 63 %
  • D:     63 % 4 D 5 72 %
  • E:     72 % 4 D 5 81 %
  • F:     81 % 4 D 5 90 %
  • G:     90 % 4 D

Die Schleuderwirkungsklasse ist auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter) angegeben. Die Schleuderwirkung ist für Sie von großer Bedeutung, wenn Sie zum Trocknen Ihrer Wäsche normalerweise einen Wäschetrockner benutzen. Wird Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsgradklasse A geschleudert wurde, in einem Wäschetrockner getrocknet, so wird diese weniger als halb so viel Energie verbrauchen und damit auch weniger als halb so hohe Betriebskosten verursachen, als wenn die Wäsche in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde. Die zusätzlichen Kosten für das Trocknen der Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde, liegen in der Regel um ein Vielfaches über den Stromkosten für das Waschen.

  • Schleuderdrehzahl: z.B. 600- 1600 U/Min. Maximale Schleudergeschwindigkeit beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C”
  • Füllmenge / Fassungsvermögen: z.B. 5 kg. Fassungsvermögen des Gerätes in kg beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C”
  • Wasserverbrauch: z.B. 47 Liter. Wasserverbrauch in l pro Standardprogramm “Baumwolle 60°C”
  • Dauer: z.B. 2 Stunden. Dauer des Standardprogramms „Baumwolle 60°C“
  • Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushaltes Strom: z.B. 190 kWh. 200 Standardprogrammzyklen bei “Baumwolle 60°C”
  • Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushaltes Wasser: z.B. 9400 Liter. 200 Standardprogrammzyklen bei “Baumwolle 60°C”Geräuschemissionen Waschen / Schleudern [dB(A) re 1 pW]: z.B. 55 dB / 74 dB
  • Geräuschemission während des Waschvorgangs beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C”, ermittelt gemäß der Richlinie 86/594/EWG des Rates

 

Permanenter Schutz vor Abmahnungen
Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Update-Service für Online-Händler an, der gewerbliche Internetpräsenzen eBay, Online-Shops etc.) vor Abmahnungen schützt. Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht pezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Mehr Informationen zum Abmahnschutz erhalten Sie hier!