19. April 2024

Das Glühbirnenverbot der EU

Anfang 2009 beginnt die Umsetzung eines von der EU-Kommission beschlossenen Vorhabens zur Reduzierung des europäischen Energieverbrauchs, in dessen Verlauf herkömmliche Glühbirnen schrittweise vom Markt verschwinden sollen.

Die folgenden Themen zum Verkauf von Glühbrinen werden behandelt:

  • Grundlagen
  • Fazit

Grundlagen

Rechtliche Grundlage für dieses sogenannte Glühbirnenverbot bildet die Eco-Design-Richtlinie (2005/32/EG), die im Jahr 2005 in Kraft trat und im März 2008 durch das „Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit bestimmter Produkte, die seit der Umsetzung der Richtlinie bestimmte ökologische Mindest-anforderungen und Kriterien aufweisen müssen. Betroffen sind vor allem alle energie-betriebenen Produkte (z.B. elektrische Haushaltsgeräte, Glühbirnen), die ein großes Verkaufs-volumen (mehr als 200.000 Stück pro Jahr) aufweisen, beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt ausüben und daher Verbesserungspotenzial besitzen.

Beim Glühbirnenverbot geht es allerdings nicht darum, den Gebrauch von Glühlampen zu verbieten, sondern vielmehr darum, den Verkauf von Glühbirnen stufenweise einzustellen. Dabei orientieren sich die Vorgaben der EU-Kommission an der Energieeffizienz und Wattzahl der Glühbirnen. Der genaue Zeitplan sieht folgende Phasen vor:

  • Ab September 2009 werden alle klaren Glühbirnen mit mehr als 100 Watt sowie sämtliche ineffiziente Glühbirnen der Energieklassen F und G vom Verkauf ausgeschlossen.
  • Ab 2010 soll sich das Verkaufsverbot auf Glühlampen mit mehr als 75 Watt erstrecken und 2011 sogar auf Glühlampen bis 60 Watt erweitert werden.
  • Ab 2012 dürfen Glühlampen nur noch mit der Mindestenergieklasse C verkauft werden.
  • Für 2016 plant die EU-Kommission ein generelles Glühbirnenverbot für alle Glühlampen unterhalb der Energieklasse B.
  • Für matte Glühlampen unterhalb der Energieklasse A soll das Verkaufsverbot bereits Ende 2009 gelten. Vom Verkaufsverbot ausgenommen sind lediglich Glühbirnen mit Sonderformat (z.B. Glühbirnen in Backöfen oder Autos).

Nach Einschätzung der EU-Kommission sollen das Glühbirnenverbot und die damit einhergehende Umstellung auf Energiesparlampen den Kohlendioxidausstoß (bei der Glüh-birnenproduktion) um über 20 Millionen Tonnen senken. Wegen des niedrigeren Verbrauchs von Energiesparlampen sollen die Verbraucher zudem mehrere Milliarden Euro einsparen.

 

Fazit

Das Glühbirnenverbot dient der Durchführung der von der EU beschlossenen Eco-Design-Richtlinie und soll mit Hilfe von ökologischen Mindestanforderungen den Verkauf von herkömmlichen Glühbirnen unterbinden. Bis 2015/2016 soll die Umstellung auf Energiesparlampen beendet sein und damit ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

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