28. März 2024

AbmahnWarner

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Das Phänomen der massenhaften Abmahnungen hat sich gerade in den letzten Jahren zu einem wahren Volkssport, ja zu einem “Händlersport” entwickelt hat – frei nach dem Motto “Jeder mahnt einfach jeden ab und alle verdienen daran”. So gibt es einige Unternehmen, die die Abmahnerei regelrecht als Nebengewerbe betreiben und das Mittel der Abmahnung auch ganz gezielt dazu einsetzen, um missliebige Konkurrenten vom Markt zu drängen. In diesem Zusammenhang wird mitunter auch recht offen von einer “Flurbereinigung” gesprochen.

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops

Um Verkäufer nicht in eine Abmahnfalle laufen zu lassen, entsprechenden Abmahnfallen zu entgehen und damit auch den  Abmahnern das Leben zu erschweren, veröffentlichen wir ab sofort in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. von der IT-Recht Kanzlei, eine Liste mit gängigen Abmahngründen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen – beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein. Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die sich auf das IT-und Vergaberecht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Der Abmahnwarner wird in unregelmäßigen Abständen um weitere Abmahngründe erweitert werden.

Bisher sind folgende Fragestellungen behandelt worden:

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