Streamingportale: EU-Kommission will mit Inhaltsquote faire Wettbewerbsbedingungen schaffen

Noch dominieren in den Programmen großer Streamingdienste US-amerikanische Filme und Serien. Das will die Kommission im EU-Raum ändern und bringt eine Quote für europäische Inhalte ins Spiel. Wer sie nicht erfüllt, soll dann eine Sondersteuer zahlen. Ob dieser Vorschlag sich durchsetzt, stellt sich in dieser Woche heraus. Netflix scheint jedoch von der Initiative nicht begeistert zu sein.

Streamingportale: EU-Kommission will mit Inhaltsquote faire Wettbewerbsbedingungen schaffen
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Das Fernsehprogramm öffentlich-rechtlicher und privater Sender zieht nur noch wenige Menschen an, während Streamingportale wie Netflix oder Amazon Prime sich einer immer größeren Beliebtheit erfreuen. Zu beobachten ist dieser Trend weltweit, wobei vor allem die US-amerikanischen Dienste Dominanz ausüben. Nach Auffassung der EU-Kommission soll sich das in Europa nun ändern. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, will sie Netflix & Co. eine Quote für europäische Inhalte auferlegen. Das geht aus einem Vorschlag hervor, den die EU-Kommission letzten Donnerstag veröffentlichte. Dort ist momentan von 20 Prozent die Rede, die zukünftig aus europäischen Filmen und Fernsehprogrammen bestehen sollten. Wie der Medien-Verantwortliche Andrus Ansip diese Gesetzesinitiative kommentierte, gehe es hier darum, die EU-Regeln wettbewerbsgerecht anzupassen.

Sondersteuer für die Förderung der heimischen Filmindustrie

Des Weiteren sieht die EU-Kommission eine Sondersteuer vor, um die europäische Filmindustrie zu fördern. Mit ihr haben Streamingdienste dann zu rechnen, wenn der Anteil an US-Inhalten zu hoch ausfällt. Die so erworbenen Mittel sollen dann in die heimischen Produktionen fließen, wie es bereits in Frankreich geschieht. Der deutsche Nachbar versucht schon seit Jahren, Hollywoods Einfluss zu reduzieren. Mehr Bedeutung soll hingegen den nationalen Projekten zukommen, weshalb Frankreich seine Sondersteuer auf den ganzen EU-Raum ausweiten möchte. Diesen Vorschlag stellt die Kommission diese Woche zur Diskussion. Da es sich jedoch um einen Gesetzesentwurf handelt, sind noch Änderungen möglich. Damit die Sondersteuer und die Quoten-Reglung in Kraft treten, müssen darüber hinaus sowohl der Ministerrat als auch das Europäische Parlament zustimmen.

Netflix ist mit Quoten-Reglung nicht einverstanden

Bei Netflix stößt die Quoten-Reglung auf Ablehnung, obwohl der Streamingdienst aus Los Gatos vor wenigen Monaten bekannt gab, seine Auslandsproduktionen in diesem Jahr ausbauen zu wollen. Davon sollen vor allem Deutschland, Frankreich und Spanien profitieren. Vor Kurzem präsentierte Netflix auch schon die erste französische Serie mit Gerard Depardieu in der Hauptrolle: „Marseille“. Generell bemüht sich das Unternehmen um eine Expansion außerhalb Amerikas und baut in Amsterdam sogar ihre europäische Zentrale aus. Mit einer Quoten-Regelung scheint das Streamingportal dennoch nicht einverstanden zu sein. Wie die Auseinandersetzung mit den EU-Institutionen ausgeht und welche Folgen der Gesetzesentwurf auf Netflix’ Programmgestaltung haben wird, bleibt abzuwarten. Für die deutsche Filmindustrie stellt die Initiative jedenfalls eine große Entwicklungschance dar.

Frank