Reaktions-Check: Alexa reagiert nicht nur aufs (Signal)Wort

Wer eine Antwort von seinem digitalen Sprachassistenten möchte, spricht ihn mit einem festgelegten Signalwort an. Doch ein Selbstversuch des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW am Beispiel von Amazon Alexa zeigt: Die smarte Assistentin reagiert nicht nur auf dieses Signalwort, sondern auch auf ähnlich klingende Begriffe. So ist es möglich, dass vom Nutzer ungewollt Ausschnitte aus Alltagsunterhaltungen aufgezeichnet und an Anbieterserver übertragen werden.

Bei Alexa – verbaut im Amazon-Lautsprecher Echo – können Nutzer zwischen vier Signalwörtern (Alexa, Amazon, Echo, Computer) wählen, die den Dienst auslösen sollen. Doch die Marktwächter-Ergebnisse zeigen: Amazons Sprachassistent kann auch reagieren und aufzeichnen, wenn das Signalwort in leicht abgewandelter oder erweiterter Form erwähnt wird. So wurde Alexa bereits ungewollt aktiviert, wenn die Testpersonen „Alexander“ anstelle von „Alexa“ am Satzanfang verwendet haben. Aber auch wenn ähnlich klingende Worte mitten im Satz genutzt wurden – etwa bei der Aussage „Ich möchte unbedingt Urlaub am Amazonas machen“. In Einzelfällen hat der Sprachservice auch auf starke Abwandlungen wie „komm Peter“ statt „Computer“ reagiert. Dies zeigt, dass Alexa auch ganz alltägliche Gesprächsinhalte aufzeichnen kann, die sich nicht an sie richten.

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Digitale Sprachassistenten

Digitale Sprachassistenten sind mit dem Internet verbunden und haben stets ein offenes Ohr, um auf mögliche Sprachbefehle reagieren zu können. Aufgezeichnet und auf Anbieterserver übertragen werden die Befehle aber – laut Anbieter – erst, wenn Alexa das festgelegte Signalwort erkennt. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW wollte daher am Beispiel von Amazon Alexa herausfinden, ob der Sprachservice wirklich nur auf das vorher festgelegte Signalwort reagiert.

„Unser Reaktions-Check zeigt, dass sich Verbraucher nicht darauf verlassen können, dass digitale Sprachassistenten nur dann aufzeichnen und Gesprächsinhalte an die Anbieterserver weitergeben, wenn der Nutzer es auch wirklich beabsichtigt. Das sehen wir kritisch“, so Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW. „Denn durch das ungewollte Aufzeichnen von Gesprächen kann Amazon Einblick in die Privatsphäre nehmen, ohne dass der Nutzer dies möchte – im Zweifel bekommt er es nicht einmal mit.“ Laut eigenen Angaben will Amazon die gespeicherten Daten unter anderem zur Verbesserung seiner Dienste nutzen. „Dies ist aber nur vage und konkretisiert nicht die genaue Datenverwendung“, folgert Öksüz. „Somit können neben dem Alexa-Sprachservice auch alle anderen Amazon-Dienste darunter fallen, die die Informationen unter Umständen auch für die Erstellung von Nutzerprofilen einsetzen könnten.“

Amazon Echo zusammen mit dem Sprachservice Alexa war einer der ersten smarten Lautsprecher auf dem Markt – einige weitere Anbieter zogen nach, beispielweise Google Home. „Die insbesondere für den Heimgebrauch konzipierten Produkte lösen bei einigen Verbrauchern die Sorge aus, durch die smarten Alltagshelfer abgehört zu werden – wie wir durch Verbraucherbeschwerden wissen“, so Öksüz. „Deswegen werden wir nach diesem ersten Reaktions-Check auch 2018 am Thema Digitale Sprachassistenten dran bleiben.“

Zusätzliche Informationen

*Methode: Der Selbsttest wurde am Beispiel von Amazon Alexa durchgeführt. Das voreingestellte Signalwort wurde im Original und in abgewandelter bzw. erweiterter Form genannt. Das vorbereitete Textmaterial wurde durch zwei Sprecher separat eingesprochen, jeder Testsatz wurde pro Sprecher zehn Mal gesprochen.