Deutsche Online-Shops unter Druck: Erpresser greifen via E-Mail an

Neben dem täglichen Stress im Handel müssen deutsche Online-Shops sich gelegentlich auch mit Betrügern und Erpressern herumschlagen. Momentan erhalten viele Anbieter Schreiben, in denen die Kriminellen zur Zahlung von mehreren Bitcoins auffordern. Bei fehlender Reaktion folgt eine weitere Attacke.

Die Cyber-Kriminalität hat in der letzten Zeit an Fahrt aufgenommen. Das bekommen derzeit auch die deutschen Online-Shops zu spüren. Immer mehr von ihnen erhalten Erpressungsschreiben per E-Mail, deren Adresse die Verbrecher direkt auf der jeweiligen Webseite des Anbieters finden. Dabei geraten die Opfer teilweise extrem unter Beschuss, wie das Link11 Security Operation Center (LSOC) berichtet. Dieses spricht in diesem Zusammenhang von 10 Gbps und weist darauf hin, dass die betroffenen Shops Ruhe bewahren und auf die Forderung nicht einzugehen sollen.

Deutsche Online-Shops unter Druck: Erpresser greifen via E-Mail an
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Auf einen erfolglosen Versuch folgt eine Demo-Attacke

Die Kriminellen operieren unter dem Namen „Stealth Raven“ und greifen von verschiedenen Adressen an, die jeweils von anonymen Diensten stammen. In ihren Erpressungsschreiben drängen sie die Shops auf, fünf Bitcoins zu zahlen. Das entspricht einem Wert von 4.400 Euro. Wer auf diese Forderung nicht eingeht, wird prompt zum Opfer einer Demo-Attacke, mit denen die Angreifer sie weiter unter Druck setzen wollen. Bei diesem zweiten Versuch verschärfen sie ihre Angriffe und nutzen sogenannte smarte Geräte wie Kameras oder Router, die zum Inventar des Internets der Dinge gehören. Dadurch erreichen die Attacken bis zu 15 Gbps.

Strafanzeige erstatten, nicht zahlen

Zunächst sind vor allem Online-Händler in Deutschland betroffen, doch könnten die Kriminellen laut LSOC schon bald auch in der Schweizer und österreichischen E-Commerce-Branche zuschlagen. Die Experten raten zur extremen Vorsicht. Wer zum Opfer werde, solle sofort seinen Hosting-Partner informieren. Dieser könne daraufhin schnell mit den Abwehr- und Schutzmaßnahmen beginnen. Auf keinen Falle dürften die Betroffenen bezahlen. Stattdessen empfiehlt das LSOC, sich an die Polizei zu wenden und Strafanzeige zu erstatten.

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