Schwammig formuliertes Elektroaltgerätegesetz stellt Onlinehändler vor große Probleme

Die Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Onlinehandel sabotiere die gesetzliche Rücknahmepflicht des Elektroaltgerätegesetz (ElektroG), wird vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH) zurückgewiesen. „Mit großem Unverständnis habe ich die Vorwürfe der DUH gelesen. Nicht die Onlinehändler verweigern sich dem neuen Gesetz, sondern das Gesetz macht es den kleinen und mittelständischen Händlern fast unmöglich, es zu befolgen. Warum ist es etwa dem Handel nicht erlaubt, seinen Kunden den Weg zum nächsten öffentlichen Recyclinghof zu weisen?“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

Das Gesetz stoße auch bei den Kunden auf Unverständnis, so die Aussage vieler Händler. Die Verbraucher denken ökologisch und schicken ungern Elektro-Schrott per Paket durch Deutschland, sondern geben ihn beim bekannten Werkstoffhof um die Ecke ab. Das Interesse Elektro-Schrott beim Händler abzugeben ist, nach anfänglichen Test-Rückgaben, nahezu nicht mehr zu bemerken.

Schwammig formuliertes Elektroaltgerätegesetz stellt Onlinehändler vor große Probleme
Schwammig formuliertes Elektroaltgerätegesetz stellt Onlinehändler vor große Probleme 1

Die Komplexität des Gesetzes und eine bis heute nicht eindeutige Definition diverser Gesetzesvorgaben machten es nahezu unmöglich, den Anforderungen Folge zu leisten. Insbesondere für viele kleine und mittlere Onlinehändler, von den wir viele 10.000 in Deutschland haben, bedeutet das Befolgen des ElektroG eine wirtschaftliche Herausforderung. „Das Gesetz ist so komplex und so ungenau formuliert worden, dass es nahezu unmöglich ist, zu verstehen, was wen betrifft und wie es umzusetzen ist. Außerdem müssen wir leider feststellen, dass die Bundesländer, die für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich sind, den Gesetzestext individuell auslegen und somit für absolut keine Rechtssicherheit sorgen“, sagt Oliver Prothmann.

BVOH hat gesetzeskonforme Lösung für den Onlinehandel gefunden

Aufgrund der Komplexität des neuen Gesetzes für den Handel, hat der BVOH frühzeitig angefangen, Lösungen zu suchen und zu erarbeiten. „Wir können jedem Händler nur raten, genauestens darauf zu achten, dass alle Vorgaben des Gesetzes bei dem Rücknahme-Service seiner Wahl beachtet werden und auch gesetzeskonform sind“, sagt Oliver Prothmann. Der BVOH hatte bereits im September 2015 nahezu alle Lösungsanbieter auf dem E-Gipfel in Berlin zusammengebracht, um die passende Lösung für Onlinehändler zu finden. Nach aktueller Rechtsauffassung des BVOH bietet WEEE Return (ein Joint Venture zwischen REMONDIS Electrorecycling GmbH und der EGR Elektro-Geräte Recycling GmbH) eine den Vorgaben des Gesetzes und Forderungen des Onlinehandels entsprechende Lösung. Weiterhin werden wir prüfen, welche Lösungen ebenfalls empfehlenswert sind.

Händler und Mitglieder des BVOH können für nur 49,95€ im Monat kostengünstig den WEEE Return-Service nutzen. In Deutschland muss der Online-Händler zuallererst anzeigen, welche Rücknahmestellen er dem Verbraucher anbieten kann. Hierbei kann er stationäre Stellen anzeigen oder auch per Versand die Rückgabe gewährleisten. Gesetzlich sind beide Wege empfohlen. Der Anbieter WEEE Return bietet ausreichend Abgabe- und Versandstellen an.

Wenn der Händler Elektrogeräte ins Ausland verkauft, muss er sich unabhängig von der Größe des Unternehmens oder des Lagers ab dem ersten Stück im jeweiligen Land registrieren. Gerade für die gesetzliche Vorgabe hat der BVOH zusammen mit WEEE Return sehr lukrative Angebote gebaut, das die Mehrzahl der Mitglieder des BVOH über Online Marktplätze verkauft und somit auch viel internationales Geschäft betreibt.

ElektroG: Darum geht es

Der Verbraucher hat gem. ElektroG die Möglichkeit, Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von max.
25 cm bei jedem betroffenen Elektro-Händler zurückzugeben – unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht. Das ist die sogenannte „0:1-Rücknahme“. Größere Alt-Geräte müssen die Händler nur annehmen, wenn ein typgleiches Gerät erworben wurde. Dies nennt man
„1:1 Rücknahme“. Der Verbraucher hat von sich aus dem Händler mitzuteilen, dass eine Rücknahme gewünscht ist.

Dies gilt auch im Onlinehandel. Der Onlinehändler muss dem Verbraucher eine Rückgabemöglichkeit in – laut Gesetz – „zumutbarer Entfernung“ ermöglichen. Allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers keine Definition der zumutbaren Entfernung. Es ist dem Onlinehandel nicht erlaubt, den Verbraucher auf die öffentlichen Recyclinghöfe zu verweisen. Bislang gab es kein privatwirtschaftlich betriebenes  Netz von Rückgabestellen. „Nach Rücksprache mit verschiedenen Fachleuten der Entsorgungsbranche und der Politik kann ich nur feststellen, dass niemand davon ausgeht, dass durch das ElektroG2 eine höhere Menge an Altgeräten in den Entsorgungsstrom gelangen wird. Vermutlich werden wir nur eine Verteilung der bisherigen Ströme auf weitere Stellen haben – zu höheren Gesamtkosten.“, sagt Oliver Prothmann.

„Mir ist es sehr wichtig, dass der Onlinehändler möglichst wenig Aufwand mit diesem bürokratischen Monster hat und natürlich, dass der Unternehmer rechtskonform handeln kann. Die WEEE Return-Lösung bietet den Vorteil nicht nur rechtskonform zu sein sondern dem Händler auch viel Arbeit abzunehmen und dies als integrierte nationale und internationale Lösung für den Handel“, sagt Oliver Prothmann.

Frank