Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroaltgeräten auch für Online-Händler ein Thema

Mit der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ergeben sich neue gesetzliche Verpflichtungen. Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400qm müssen beim Neukauf von Elektrogeräten vergleichbare Altgeräte kostenfrei zurücknehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuführen; bestimmte Altgeräte müssen sogar unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes unentgeltlich zurückgenommen werden. Bei Nichtbeachtung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland, von denen auch Versandhändler oder Online-Shops betroffen sind, drohen empfindliche Bußgelder: „Viele Shop-Betreiber haben noch Nachholbedarf, was die Umsetzung der Neuregelung betrifft“, so Markus Höfels, Geschäftsführer der Kölner Noventiz GmbH, die sich mit der ordnungsgemäßen Erfüllung abfallrechtlicher Verpflichtungen beschäftigt, anlässlich des E-Commerce Day in Köln.

Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroaltgeräten auch für Online-Händler ein Thema
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Jährlich verursacht jeder Bundesbürger etwa 23 Kilogramm Elektroschrott. Nach Angaben von Umweltverbänden landen bis zu 150 000 Tonnen Elektrokleingeräte pro Jahr im Hausmüll. Die enthaltenen Schadstoffe fügen der Umwelt großen Schaden zu. Zudem werden wertvolle Rohstoffe und Edelmetalle nicht der Wiederverwertung zugeführt. Allein in Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, davon aber nur rund 600 000 Tonnen ordnungsgemäß erfasst und recycelt. Damit liegt die Sammelquote von Elektroaltgeräten nur bei 40 Prozent.

Nach Einschätzung von Höfels liegt dies vor allem an der fehlenden Möglichkeit fürVerbraucher,Elektroaltgeräte fachgerecht entsorgen zu können. „Es hat sich eingebürgert, dass man fehlerhafte oder unpassende Einkäufe jederzeit an den Shop-Betreiber zurückschicken kann. Wenn es jedoch um die umweltbewusste Entsorgung von Elektroschrott geht, sind die Bürger gezwungen, die kommunalen Wertstoffsammelstellen anzufahren. In einer Stadt wie Köln mit rund einer Million Einwohner gibt es beispielsweise ganze zwei dieser Stellen“, kritisiert der Noventiz-Geschäftsführer. „In Anbetracht immer kürzerer Produktlebenszyklen gerade im Elektronikbereich wird die Menge an Elektroschrott weiter zunehmen.“

Mit dem Portal elektroretoure24 bietet Noventiz verpflichteten Vertreibern eine komfortable und rechtssichere Online-Lösung an. Dabei kooperiert Noventiz mit dem Logistikdienstleister Deutsche Post/DHL. Endverbraucher können so Elektroaltgeräte und Elektroschrott bis zu einem Gewicht von 31,5 Kilogramm an 28 000 Rücknahmestellen kostenlos zurücksenden. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt die Electrocycling GmbH in Goslar. Mit diesem Angebot können Shop-Betreiber nicht nur umweltgerecht und gesetzeskonform auftreten. Sie erhalten auf Wunsch auch die Möglichkeit, Retouren zu incentivieren und schaffen so einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf von Neugeräten.

Frank